Fortbildungslehrgang Abfallbeauftragte | EfbV | AbfAEV

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Vor Ort, Online
Startdatum und Ort

Fortbildungslehrgang Abfallbeauftragte | EfbV | AbfAEV

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Startdaten und Startorte
computer Online: Zoom
28. Jan 2026 bis 29. Jan 2026
check_circle Garantierte Durchführung
computer Online: Zoom
12. Feb 2026 bis 13. Feb 2026
placeBerlin
23. Mär 2026 bis 24. Mär 2026
check_circle Garantierte Durchführung
placeBerlin
15. Apr 2026
Beschreibung

Bundesweit behördlich anerkannte Fortbildung nach § 9 EfbV, §§ 4–5 AbfAEV und § 9 AbfBeauftrV in Verbindung mit §§ 53–54 und 59–60 KrWG zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte und verantwortliche Personen.

Gesetzliche Grundlagen und Fortbildungsintervalle

Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie Entsorgungsfachbetriebe sind gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV),  Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) verpflichtet, ihre verantwortlichen Personen und Mitarbeitenden regelmäßig fortzubilden.

Die Fortbildung nach § 9 EfbV und AbfBeauftrV ist für verantwortlich…

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Bundesweit behördlich anerkannte Fortbildung nach § 9 EfbV, §§ 4–5 AbfAEV und § 9 AbfBeauftrV in Verbindung mit §§ 53–54 und 59–60 KrWG zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte und verantwortliche Personen.

Gesetzliche Grundlagen und Fortbildungsintervalle

Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie Entsorgungsfachbetriebe sind gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV),  Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) verpflichtet, ihre verantwortlichen Personen und Mitarbeitenden regelmäßig fortzubilden.

Die Fortbildung nach § 9 EfbV und AbfBeauftrV ist für verantwortliche Personen und Betriebsbeauftragte für Abfall mindestens alle zwei Jahre erforderlich. Für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gilt gemäß § 5 AbfAEV eine Fortbildungspflicht mindestens alle drei Jahre

Dieser Lehrgang ist behördlich anerkannt und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV sowie den Vorgaben der §§ 53–54, 56–57 und 59–60 KrWG.

Ziel der Fortbildung

Der Lehrgang vermittelt praxisorientiertes Wissen zur rechtssicheren Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie der Verordnungen EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV. Die Teilnehmenden werden über aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Abfallrecht, Änderungen in der Kreislaufwirtschaft sowie relevante gerichtliche Entscheidungen informiert, um diese Erkenntnisse in der betrieblichen Praxis sicher umzusetzen.

Teilnahmevoraussetzungen

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme einen behördlich anerkannten Grundlehrgang nach EfbV, AbfAEV oder AbfBeauftrV voraussetzt

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