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Beschreibung
Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)BeschreibungDer Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu beleg…
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Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur
Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9
Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)BeschreibungDer
Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die
Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich
anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre
absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.In der Praxis
ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis,
welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten
der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein
viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu
belegen.Eintägige Fortbildungsveranstaltungen sind "nur noch" für
beauftragte Personen, die unterhalb der Grenzwerte zum
Abfallbeauftragten liegen, geeignet.InhalteRechtliche Neuerungen im
ÜberblickVeränderungen im Kreislaufwirtschaftsrecht (KrWG vom
29.10.2020), BatterieG, AltölV, GewerbeV, ElektroG, geplante
ErsatzbaustoffV ...)Grundlagen der betrieblichen
AbfallwirtschaftÜberblick zu den Inhalten des neuen
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (vom 29.10.2020).Einstufung und
Deklaration von Abfällen als zentraler Ausgangspunkt betrieblicher
AbfallwirtschaftRechtliche Grundlagen des betrieblichen
EntsorgungsverhaltensDie Organisation der Entsorgung im BetriebDie
neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)Wer muss einen
Abfallbeauftragen bestellen? Wie ist mit bestellten
Abfallbeauftragten umzugehen, die nach der neuen Verordnung nicht
mehr erforderlich sind? Welche Regeln an die persönliche
(Vor-)Qualifikation und an die Zuverlässigkeit sind nun zu
beachten? Was bedeutet die Verschärfung der
Weiterbildungsverpflichtung?Die neue Gewerbeabfallverordnung
(GewAbfV)Die Grundstruktur der neuen GewAbfV. Getrennthaltungszwang
beim Erzeuger, Dokumentation von wirtschaftlich nicht zumutbar und
technisch nicht möglich, der Zwang eine Sortieranlage anzufahren
sowie deren technische Voraussetzungen, was passiert, wenn die
Sortieranlage das konkrete Gemisch ablehnt, die 90/10 Regel,
Kleinmengenregelungen und sonstige Ausnahmen (z. B. öffentlich
zugängliche Abfallbehälter), Stand der
VollzugsvorschriftSorgfaltspflichtenBeschreibung der betrieblichen
Sorgfaltspflichten, Schaffung u. Fortentwicklung von rechtssicheren
Betriebsorganisationen, das „abfallrechtliche Pflichtenheft“ als
betriebliches Instrument, Grundregeln rechtssicheren Handelns in
der betrieblichen Praxis, Fehlerquellen im betrieblichen Alltag und
der richtige Umgang mit der AbfallbehördeDer rechtliche Rahmen bei
der Beauftragung “Dritter” mit der Entsorgung, Haftungsrisiken bei
fehlgeschlagenen Entsorgungsvorgängen, strafrechtliche Kriterien
bei der “Beauftragung Dritter”, rechtliche Stellung von
Entsorgungsfachbetrieben im “Entsorgungsgeschäft”, “Die Not kennt
kein Gebot” – der Umgang mit Notfallsituationen im
BetriebEntsorgungsverträgeStellung von Entsorgungsverträgen im
Rahmen von abfallrechtlichen Dienstleistungen (ein
Entsorgungsnachweis ist kein Entsorgungsvertrag), was passiert im
„Eventfall“ ohne Entsorgungsvertrag (die Rolle der allgemeinen
Geschäftsbedingungen), was sollte in einem Entsorgungsvertrag
stehen
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