Abfallrecht in der Praxis

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Abfallrecht in der Praxis

Umweltinstitut Offenbach GmbH
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Startdaten und Startorte

computer Online: Online-Live-Seminar
6. Feb 2024 bis 7. Feb 2024
placeOffenbach
3. Jul 2024 bis 4. Jul 2024
placeOffenbach
17. Okt 2024 bis 18. Okt 2024
computer Online: Online-Live-Seminar
18. Dez 2024 bis 19. Dez 2024

Beschreibung

Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Beschreibung

Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.

In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu be…

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Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Beschreibung

Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.

In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.

Eintägige Fortbildungsveranstaltungen sind "nur noch" für beauftragte Personen, die unterhalb der Grenzwerte zum Abfallbeauftragten liegen, geeignet.


Inhalte

Rechtliche Neuerungen im Überblick
Veränderungen im Kreislaufwirtschaftsrecht (KrWG vom 29.10.2020), BatterieG, AltölV, GewerbeV, ElektroG, geplante ErsatzbaustoffV ...)

Grundlagen der betrieblichen Abfallwirtschaft

  • Überblick zu den Inhalten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (vom 29.10.2020).
  • Einstufung und Deklaration von Abfällen als zentraler Ausgangspunkt betrieblicher Abfallwirtschaft
  • Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Entsorgungsverhaltens
  • Die Organisation der Entsorgung im Betrieb

Die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Wer muss einen Abfallbeauftragen bestellen? Wie ist mit bestellten Abfallbeauftragten umzugehen, die nach der neuen Verordnung nicht mehr erforderlich sind? Welche Regeln an die persönliche (Vor-)Qualifikation und an die Zuverlässigkeit sind nun zu beachten? Was bedeutet die Verschärfung der Weiterbildungsverpflichtung?

Die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Die Grundstruktur der neuen GewAbfV. Getrennthaltungszwang beim Erzeuger, Dokumentation von wirtschaftlich nicht zumutbar und technisch nicht möglich, der Zwang eine Sortieranlage anzufahren sowie deren technische Voraussetzungen, was passiert, wenn die Sortieranlage das konkrete Gemisch ablehnt, die 90/10 Regel, Kleinmengenregelungen und sonstige Ausnahmen (z. B. öffentlich zugängliche Abfallbehälter), Stand der Vollzugsvorschrift

Sorgfaltspflichten

  • Beschreibung der betrieblichen Sorgfaltspflichten, Schaffung u. Fortentwicklung von rechtssicheren Betriebsorganisationen, das „abfallrechtliche Pflichtenheft“ als betriebliches Instrument, Grundregeln rechtssicheren Handelns in der betrieblichen Praxis, Fehlerquellen im betrieblichen Alltag und der richtige Umgang mit der Abfallbehörde
  • Der rechtliche Rahmen bei der Beauftragung “Dritter” mit der Entsorgung, Haftungsrisiken bei fehlgeschlagenen Entsorgungsvorgängen, strafrechtliche Kriterien bei der “Beauftragung Dritter”, rechtliche Stellung von Entsorgungsfachbetrieben im “Entsorgungsgeschäft”, “Die Not kennt kein Gebot” – der Umgang mit Notfallsituationen im Betrieb

Entsorgungsverträge
Stellung von Entsorgungsverträgen im Rahmen von abfallrechtlichen Dienstleistungen (ein Entsorgungsnachweis ist kein Entsorgungsvertrag), was passiert im „Eventfall“ ohne Entsorgungsvertrag (die Rolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen), was sollte in einem Entsorgungsvertrag stehen

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