Einsammeln und Transportieren
placeOffenbach 11. Feb 2026 bis 12. Feb 2026 |
placeOffenbach 26. Okt 2026 bis 27. Okt 2026 |
Beschreibung
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Transportgenehmigung ist gemäß der Beförderungserlaubnis (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Inhalte
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Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Beschreibung
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Transportgenehmigung ist gemäß der Beförderungserlaubnis (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Inhalte
- Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
-
- Neue rechtliche Vorgaben durch das KrWG (29.10.2020)
- Konsequenzen für den Vollzug
- Umsetzung der GewerbeabfallVO
- Konsequenzen aus der neuen AltholzVO
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Abfallbeförderungen
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- Fahrpersonalvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) und Arbeitszeiten
- Ausrüstung mit dem Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) und Aufzeichnungspflicht
- Grundpflichten des Sammelentsorgers
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- Sorgfaltspflichten des Sammelentsorgers
- Getrennthaltungsgebot/Vermischungsverbot
- Der Sammelentsorger als Entsorgungsfachbetrieb
- Die Nachweispflichten des Sammelentsorgers gemäß der Nachweisverordnung
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- Das Sammelentsorgungsnachweisverfahren nach § 8 ff. NachwV
- Voraussetzungen der Teilnahme an der Sammelentsorgung
- Deklarationsanalyse im Sammelentsorgungsverfahren
- Besonderheiten des Sammelbegleitscheins
- Ausfüllhinweise für die Formulare
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- Fehlerquellen im Nachweisverfahren und in der Begleitscheinführung
- Das Nachweisregister bei der Sammelentsorgung
- Besonderheiten im Nachweisverfahren
- Befreiung der Nachweispflicht
- Umfirmierung bei Firmenzusammenschlüssen
- Die Beförderung von Abfall im Rahmen von Sammelentsorgungen
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- Transportgenehmigungspflicht
- Genehmigungsunterlagen
- Versicherungspflicht des Genehmigungsinhabers
- Zurückweisung bei der Entsorgungsanlage
- Umschlagen von Abfall
- Wochenendprivileg
- Zwischenlagerung von Abfall
Zielgruppe
Dieses Seminar spricht besonders alle an der Abfalltransportkette beteiligten Unternehmen an. Es werden für diesen Bereich Themen und Fragestellungen behandelt wie z. B.:
- Sorgfalts- und Nachweispflichten des Sammelentsorgers
- Rechtliche Rahmenbedingungen zur Beförderung von Abfällen
- Welche Dinge sind bei Befördererwechsel, Zwischenlagerung oder Wechsel des Transportmittels zu beachten?
- Welche Auswirkungen hat die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens auf den Alltag des Sammelentsorgers?
- Neues für den Abfallbeauftragten
Die teilweise komplexen Inhalte werden durch das Zusammenspiel von Vortrag und Diskussion verständlich vermittelt. Ihre speziellen Fragen und Probleme, die bei Ihrer täglichen Arbeit auftreten, beantworten unsere Referenten gern, kompetent und praxisnah.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!

