Online Fortbildung nach § 9 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und §§ 4, 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Die Startdaten (und ggf. der Startort) für dieses Produkt sind variabel und werden nach der Buchung abgestimmt.
Die nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) geforderte Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen muss durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen, mindestens alle zwei Jahre (EfbV) bzw. alle drei Jahre (AbfAEV), nachgewiesen werden. Zusätzlich besteht im Rahmen des Kurses die Möglichkeit der Fortbildung für den „Betriebsbeauftragten für Abfall“ (siehe „Fortbildung Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter) nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV sowie im Sinne der §§ 59 und 60 KrWG“).
Zielgruppe:
Fü…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Die nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) geforderte Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen muss durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen, mindestens alle zwei Jahre (EfbV) bzw. alle drei Jahre (AbfAEV), nachgewiesen werden. Zusätzlich besteht im Rahmen des Kurses die Möglichkeit der Fortbildung für den „Betriebsbeauftragten für Abfall“ (siehe „Fortbildung Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter) nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV sowie im Sinne der §§ 59 und 60 KrWG“).
Zielgruppe:
Für Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, die bereits einen Grundlehrgang besucht haben
Inhalte:
Entsprechend Anlage 1 der EfbV und Anlage 1 der AbfAEV werden u.a. folgende Themen behandelt:
- Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht/ Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Ausblick auf aktuelle Entwicklungen und zu erwartende Rechtsänderungen
- das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die entsprechend ergangenen Rechtsverordnungen in der Praxis
- aktuelle Rechtsprechung/ Haftung
- Neuerungen im Bereich Arbeitsschutz / Gefahrstoffrecht
- Neuerungen im Gefahrgutrecht / Gefahrguttransporte
- Entwicklungen in der Kreislaufwirtschaft
- Aktuelles aus der Zertifizierungspraxis
- Praxisbeispiele zum Vollzug des Abfallrechts
Willkommen bei der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH!
Die IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH mit Sitz im brandenburgischen Mittenwalde ist ein unabhängiges und kundenorientiertes Unternehmen, zu dessen Leistungsspektrum Beratungs-, Überwachungs- und Zertifizierungsdienstleistungen in allen Bereichen der umweltrechtlichen Anlagengenehmigung und -überwachung gehören.
Unser Team öffentlich-bestellter und vereidigter Sachverständiger ist spezialisiert auf Zertifizierungen (Entsorgungsfachbetriebe-, Altfahrzeug- und Verpackungsverordnung, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Managementsysteme), genehmigungsrechtliche Beratungsleistungen (z. B. Genehmigungsverfahren nach BImSchG) und wasserrechtliche Prüfungen.
Darüber hinaus gehört die IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH zu den behördlich anerkannten Anbietern für Lehrgänge und Seminare in den Bereichen Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserrecht (z. B. für Fachkunde- und Fortbildungslehrgänge gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. für Abfall- und Immissionsschutzbeauftragte).
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!

