Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
placeHamburg 2. Feb 2026 bis 5. Feb 2026 |
placeOffenbach 2. Mär 2026 bis 5. Mär 2026 |
placeOffenbach 8. Jun 2026 bis 11. Jun 2026 |
placeOffenbach 24. Aug 2026 bis 27. Aug 2026 |
placeHamburg 21. Sep 2026 bis 24. Sep 2026 |
computer Online: Online-Live-Seminar 23. Nov 2026 bis 26. Nov 2026 |
Beschreibung
Bundesweit staatlich anerkanntes Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von:
1. Entsorgungsfachbetrieben (gemäß § 9 EfbV)
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein freiwilliges Instrument für die Entsorgungswirtschaft zum Qualitätsnachweis und zur Vereinfachung einiger abfallrechtlicher Vorschriften (z. B. privilegiertes Verfahr…
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Beschreibung
Bundesweit staatlich anerkanntes Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von:
1. Entsorgungsfachbetrieben (gemäß § 9 EfbV)
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein freiwilliges Instrument für die Entsorgungswirtschaft zum Qualitätsnachweis und zur Vereinfachung einiger abfallrechtlicher Vorschriften (z. B. privilegiertes Verfahren). Sehr viele Unternehmen schreiben in ihren Leitlinien fest, ausschließlich Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Inhaber, sofern sie Leitungsfunktionen innehaben, sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.
2. Sammlern und Beförderern (gemäß § 5 AbfAEV)
Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
3. Händlern und Maklern (gemäß § 5 AbfAEV)
Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine entsprechende Erlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
4. Abfallbeauftragten mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 60 KrWG)
Ortsfeste Sortier-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen benötigen gemäß § 59 KrWG einen Abfallbeauftragten. Wer das vorliegende Seminar besucht hat, kann mit einem Aufbautag die Qualifikation zum Abfallbeauftragten ablegen. Dies ist vor allem für kleine und mittlere Entsorgungsunternehmen interessant, da es hier aufgrund der Personalstärke zu Mehrfachfunktionen kommt.
5. Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 4 DeponieVO)
Für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien verlangt § 4 DeponieVO ein eigenständig anerkanntes Fortbildungsseminar (eintägig), welches alle zwei Jahre besucht werden soll. In Verbindung mit dem vorliegenden Seminar ist dies als Grundlagenschulung für Neu- und Quereinsteiger im Deponiebereich anzusehen.
Ziele
Der Lehrgang soll über die Grundlagen der Entsorgungsfachbetriebe informieren. Hierzu werden die Themen Umweltrecht, Abfallrecht, Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik näher in den Blick genommen.
Inhalte
- Grundlagen des EU- und deutschen Umweltrechtes
-
- AbfallverbringungsVO
- REAcHVO
- IED-Richtlinie
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- ElektroG
- Untergesetzliches Regelwerk zur KrWG
-
- AbfallverzeichnisVO (AVV)
- Nachweisverordnung
- EntsorgungsfachbetriebeVO
- AltölVO
- AltholzVO
- KlärschlammVO
- Verordnung der Abfallbeauftragten
- Abfallrechtliche
Beförderungserlaubnis
Sammeln- und Befördern nach §§ 53 und 54 KrWG i.V.m. der Anzeige- und ErlaubnisVO sowie der dazugehörigen Vollzugshilfe
- Gefahrgutrecht für Entsorger
-
- Vorbereitung und Durchführung von Gefahrguttransporten
- Gefahrgutrechtliche Akteure und Pflichten
- Besonderheiten bei der Beförderung von Abfall als Gefahrgut
- Die Beförderungsarten: Versandstücke, Tanks, lose Schüttung, praktische Tipps bei der Gefahrgutbeförderung, der Dokumentation und bei polizeilichen Kontrollen
- Haftung und Verantwortlichkeiten
Bei abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
-
- Grundanforderungen, Verantwortlichkeiten, Umgang mit Checklisten, Umsetzung der EFB-Anforderungen, Ablauf einer Zertifizierung, Umgang mit Audit-Abweichungsberichten, Erfahrungen aus der Praxis
- Handeln und makeln nach §§ 53 und 54 KrWG i.V.m. der Anzeige- und Erlaubnis-VO sowie der dazugehörigen Vollzugshilfe
- Rechtliche und technische Voraussetzungen bei der Einstufung von gefährlichen Abfällen
-
- Entwicklung der Abfallkataloge
- Aufbau des Abfallverzeichnisses
- Gefährliche Abfälle
- Spiegeleinträge
- Einstufungshinweise
- Hinweise zu CLP und GHS
- Gefahrgutrecht und Arbeitsschutzregelungen
-
- Chemikalienrecht
- GefahrstoffVO
- TRGS
- Gerätesicherheitsgesetz
- Gewerbeordnung
- Arbeitsschutzvorschriften
- Transport von Abfällen und gefährlichen Gütern
- Genehmigungsrecht für Entsorger
-
- Immissionsschutz
- IED-Richtlinie
- LAGA- und LAI-Merkblätter
- Zulassung von Anlagen
Nach BImSchG, KrWG, Einbindung sonstige Reichsgebiete (WHG, Baurecht)
- Das Nachweisverfahren inklusive der elektronischen Abwicklung
-
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Die neuen Nachweis- und Registerpflichten
- Regelungen der neuen Nachweisverordnung zur elektronischen Form, Ausnahmetatbestände der NachweisVO (z.B. VerpackungsVO, ElektroG)
- Datenschutz und Datensicherheit
- Umsetzungsmodelle, Beispiele der Nachweisführung entlang der Entsorgungskette
Zielgruppe
- Sammler und Beförderer
- Händler und Makler
- Abfallbeauftragte mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs
- Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs
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