Grundlehrgang (Fachkunde) nach § 9 Abs. 1 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und §§ 4, 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

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Grundlehrgang (Fachkunde) nach § 9 Abs. 1 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und §§ 4, 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

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Beschreibung

Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfalltransportunternehmen bzw. Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle, die nicht gemäß EfbV zertifiziert sind, müssen entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit für ihren Tätigkeitsbereich besitzen. Dazu ist u. a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundlehrgang mit vorgeschriebenen Lehrinhalten erforderlich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fachkundenachweis für den „Betriebsbeauftragten für Abfall“ (siehe „Grundlehrgang Betriebsbeauftragter fü…

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Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfalltransportunternehmen bzw. Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle, die nicht gemäß EfbV zertifiziert sind, müssen entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit für ihren Tätigkeitsbereich besitzen. Dazu ist u. a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundlehrgang mit vorgeschriebenen Lehrinhalten erforderlich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fachkundenachweis für den „Betriebsbeauftragten für Abfall“ (siehe „Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter) nach § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV sowie im Sinne der §§ 59 und 60 KrWG“) zu erhalten.

Zielgruppe:

Für Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

Inhalte:

Entsprechend Anlage 1 der EfbV und Anlage 1 der AbfAEV werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten (Vorschriften und Ziele des Abfall- und Umweltrechts, Straf- und Ordnungsrecht, Haftungsrecht)
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz - Inhalte und entsprechend ergangene Rechtsverordnungen
  • Nachweisführung/ Nachweisverordnung
  • Gefahrgutrecht, Güterkraftverkehrsrecht, grenzüberschreitende Abfallverbringung
  • Entsorgungsfachbetrieb – Anforderungen, Vorteile und der Weg zur Erlangung des Status „Fachbetrieb“
  • Produktverantwortung
  • Abfalleigenschaften und Charakteristik / Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
  • Entsorgungsanlagen (Zulassungsverfahren, Anlagenbetrieb)
  • Erfolgskontrolle

Willkommen bei der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH!

Die IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH mit Sitz im brandenburgischen Mittenwalde ist ein unabhängiges und kundenorientiertes Unternehmen, zu dessen Leistungsspektrum Beratungs-, Überwachungs- und Zertifizierungsdienstleistungen in allen Bereichen der umweltrechtlichen Anlagengenehmigung und -überwachung gehören.

Unser Team öffentlich-bestellter und vereidigter Sachverständiger ist spezialisiert auf Zertifizierungen (Entsorgungsfachbetriebe-, Altfahrzeug- und Verpackungsverordnung, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Managementsysteme), genehmigungsrechtliche Beratungsleistungen (z. B. Genehmigungsverfahren nach BImSchG) und wasserrechtliche Prüfungen.

Darüber hinaus gehört die IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH zu den behördlich anerkannten Anbietern für Lehrgänge und Seminare in den Bereichen Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserrecht (z. B. für Fachkunde- und Fortbildungslehrgänge gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. für Abfall- und Immissionsschutzbeauftragte).

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