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Beschreibung
Bundesweit staatlich anerkanntes Zusatzseminar im Sinne der §§ 58 - 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie § 9 Abs.1 Nr.3 AbfallbeauftragtenverordnungBeschreibungEine in der Branche viel diskutierte und dementsprechend unterschiedlich ausgelegte Frage war, ob das Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gleichzeitig die Funktion des Abfallbeauftragten wahrnehmen könne. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (2 AZR 633/07) wurde dies bejaht, sofern die betroffene Person im Unternehmen nicht die Letztentscheidung zu tragen habe.Abgesehen von der haftungsrechtlichen Zwickmühle dieser Doppelfunktion eröffnet dies für kleine Entsorgungsunternehmen, personell gering beset…
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Bundesweit staatlich anerkanntes Zusatzseminar im Sinne der §§ 58 -
60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie § 9 Abs.1 Nr.3
AbfallbeauftragtenverordnungBeschreibungEine in der Branche viel
diskutierte und dementsprechend unterschiedlich ausgelegte Frage
war, ob das Leitungs- und Aufsichtspersonal von
Entsorgungsfachbetrieben gleichzeitig die Funktion des
Abfallbeauftragten wahrnehmen könne. Mit dem Urteil des
Bundesarbeitsgerichtes (2 AZR 633/07) wurde dies bejaht, sofern die
betroffene Person im Unternehmen nicht die Letztentscheidung zu
tragen habe.Abgesehen von der haftungsrechtlichen Zwickmühle dieser
Doppelfunktion eröffnet dies für kleine Entsorgungsunternehmen,
personell gering besetzte Satellitenstandorte größerer Unternehmen
oder auch Unternehmen, bei denen das Abfallgeschäft eine
Nebentätigkeit ist, die Möglichkeit, diese Funktionen durch eine
Personalunion zu bündeln. An diesen Personenkreis richtet sich das
vorliegende Seminar.ZieleSie sind Leitungs- und Aufsichtspersonal
von Entsorgungsfachbetrieben bzw. verfügen über eine entsprechend
aktuelle, staatlich anerkannte Qualifizierung? Falls ja, werden Sie
mit diesem Fachkundeseminar Abfallbeauftragter nach §§ 60 KrWG an
einem Tag.Sie besitzen eine aktuelle und staatlich anerkannte
Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von
Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 der Verordnung über
Entsorgungsfachbetriebe bzw. § 3 der
Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV)? In diesem Fall können
Sie mit dem vorliegenden Zusatzseminar an einem Tag
Abfallbeauftragter im Sinne der §§ 60 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden.Für den Fall, dass Sie
noch keine staatlich anerkannte Fachkunde für Leitungs- und
Aufsichtspersonal besitzen, bieten wir ein Kombinationsseminar an.
Hier erlangen Sie in einem viertägigen Seminar die Fachkunde für
Leitungs- und Aufsichtspersonal und am fünften Tag dann die
Fachkunde für den Abfallbeauftragten.Sollten Sie nur an einem
Seminar für die Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von
Entsorgerfachbetrieben interessiert sein, ist der Grundkurs für Sie
die richtige Wahl. Das ausgegebene Zertifikat zum
Abfallbeauftragten gilt nur in Zusammenhang mit einer aktuellen,
staatlich anerkannten Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal
von Entsorgerfachbetrieben. Fachkundenachweise anderer Anbieter
werden nach Vorlage selbstverständlich auch
akzeptiert.InhalteMitteilungspflicht zur Betriebsorganisation (§ 58
KrWG)Wer hat wann wie den Abfallbeauftragten bei der zuständigen
Behörde zu bestellen? (§ 59 KrWG)Aufgaben des
AbfallbeauftragtenHinwirkungs- und
BeratungspflichtenKontrollfunktionVerfolgung der
RechtsvorschriftenAufklärung der
BetriebsangehörigenStellungnahmenJahresberichtVerbindung des KrWG
zum BImSchGVortragsrechtPersonelle und sachliche AusstattungAus-
und FortbildungsrechtBenachteiligungsverbot (nachlaufender
Sonderkündigungsschutz)Zusammenarbeit mit weiteren
BeauftragtenWichtige abfallrechtliche Verordnungen und deren
Bedeutung für den
AbfallbeauftragtenAVVNachweisverordnungLAGA-MerkblätterWichtige
angrenzende Rechtsgebiete und deren Bedeutung für den
AbfallbeauftragtenGefahrgutrechtGefahrgutstoffrechtSorgfaltspflichten
(§ 22 KrWG) und Haftungsfragen für den AbfallbeauftragtenAktuelle
Rechtsprechung: § 22 KrWGHaftungsfragen für den
AbfallbeauftragtenArbeitshilfen für den
AbfallbeauftragtenVerschiedene Checklisten
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