Online: Fortbildungslehrgang Abfallbeauftragte | EfbV | AbfAEV
computer Online: Zoom 27. Mai 2026 bis 28. Mai 2026check_circle Garantierte Durchführung |
computer Online: Zoom 2. Jun 2026 bis 3. Jun 2026check_circle Garantierte Durchführung |
computer Online: Zoom 29. Jun 2026 bis 30. Jun 2026check_circle Garantierte Durchführung |
Bundesweit behördlich anerkannte Fortbildung nach § 9 EfbV, §§ 4–5 AbfAEV und § 9 AbfBeauftrV in Verbindung mit §§ 53–54 und 59–60 KrWG zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte und verantwortliche Personen.
Gesetzliche Grundlagen und Fortbildungsintervalle
Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie Entsorgungsfachbetriebe sind gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) verpflichtet, ihre verantwortlichen Personen und Mitarbeitenden regelmäßig fortzubilden.
Die Fortbildung nach § 9 EfbV und AbfBeauftrV ist für verantwortlich…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Bundesweit behördlich anerkannte Fortbildung nach § 9 EfbV, §§ 4–5 AbfAEV und § 9 AbfBeauftrV in Verbindung mit §§ 53–54 und 59–60 KrWG zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte und verantwortliche Personen.
Gesetzliche Grundlagen und Fortbildungsintervalle
Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie Entsorgungsfachbetriebe sind gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) verpflichtet, ihre verantwortlichen Personen und Mitarbeitenden regelmäßig fortzubilden.
Die Fortbildung nach § 9 EfbV und AbfBeauftrV ist für verantwortliche Personen und Betriebsbeauftragte für Abfall mindestens alle zwei Jahre erforderlich. Für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gilt gemäß § 5 AbfAEV eine Fortbildungspflicht mindestens alle drei Jahre.
Dieser Lehrgang ist behördlich anerkannt und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV sowie den Vorgaben der §§ 53–54, 56–57 und 59–60 KrWG.
Ziel der Fortbildung
Der Lehrgang vermittelt praxisorientiertes Wissen zur rechtssicheren Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie der Verordnungen EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV. Die Teilnehmenden werden über aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Abfallrecht, Änderungen in der Kreislaufwirtschaft sowie relevante gerichtliche Entscheidungen informiert, um diese Erkenntnisse in der betrieblichen Praxis sicher umzusetzen.
Die Online-Fortbildung wird als Live-Schulung mit
aktiver Teilnahme über eine Videokonferenz-Plattform
durchgeführt.
Sie nehmen in Echtzeit teil, können Fragen stellen, an
Gruppenarbeiten teilnehmen und mitdiskutieren – genau wie im
Präsenzseminar. Der Austausch mit Dozierenden und Teilnehmenden ist
fester Bestandteil des Lehrgangs.
Technische Voraussetzungen:
Für die Teilnahme benötigen Sie einen PC oder Laptop
mit stabiler Internetverbindung,
einen Lautsprecher oder Kopfhörer sowie
ein Mikrofon und eine funktionsfähige Kamera.
Die Kamerapflicht ist eine behördliche Vorgabe und dient dem
Nachweis der persönlichen Teilnahme während der
Online-Fortbildung.
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