23. WinterSpecial Arbeitsrecht

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Beschreibung

Die Themen

- BAG-Rechtsprechung 2024-2025 zu: Einstellung - Vertragsgestaltung - Datenschutz - Urlaubsrecht - Vergütung - Krankheit - Kündigung - Betriebsrat - Arbeitsrechtspraxis 2026 - Ausblick


Ziele

Aktuelles Arbeitsrecht aus erster Hand! Dies ist das Kernziel des Intensivlehrgangs. Mit Herrn Dr. Linck steht Ihnen ein hervorragender Referent mit langjähriger Erfahrung am Bundesarbeitsgericht zur Verfügung. Der Lehrgang greift die Themenbereiche jüngste BAG-Rechtsprechung, aktuelle Entwicklungen und neue Gesetze auf. Dem Programm können Sie entnehmen, welche Themen im Einzelnen behandelt werden. Selbstverständlich wird bei dem Lehrgang die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Veranstaltu…

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Die Themen

- BAG-Rechtsprechung 2024-2025 zu: Einstellung - Vertragsgestaltung - Datenschutz - Urlaubsrecht - Vergütung - Krankheit - Kündigung - Betriebsrat - Arbeitsrechtspraxis 2026 - Ausblick


Ziele

Aktuelles Arbeitsrecht aus erster Hand! Dies ist das Kernziel des Intensivlehrgangs. Mit Herrn Dr. Linck steht Ihnen ein hervorragender Referent mit langjähriger Erfahrung am Bundesarbeitsgericht zur Verfügung. Der Lehrgang greift die Themenbereiche jüngste BAG-Rechtsprechung, aktuelle Entwicklungen und neue Gesetze auf. Dem Programm können Sie entnehmen, welche Themen im Einzelnen behandelt werden. Selbstverständlich wird bei dem Lehrgang die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Veranstaltung dargestellt. Dies bedeutet, dass Sie auch über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im zweiten Halbjahr 2025 eingehend informiert werden. Seit dem ersten WinterSpecial 2004 legen wir viel Wert auf den Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden. Die begrenzte Teilnehmerzahl garantiert Ihnen auch ausreichend Gelegenheit zur Diskussion und Behandlung individueller Fragen.


Wer sollte teilnehmen?

Der Lehrgang wendet sich an
- Geschäftsführer*innen, Abteilungsleiter*innen und leitende Mitarbeiter*innen, insbesondere aus den Abteilungen Personal und Recht
- Führungskräfte, die in ihrer täglichen Praxis Entscheidungen auf Grundlage des Arbeitsrechts treff en müssen
- Anwaltschaft und Fachanwält*innen für Arbeitsrecht, Rechtsanwält*innen mit arbeitsrechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt, für Rechtsanwält*innen: 16 Stunden nach § 15 FAO

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