Urlaubsrecht für Tarifbeschäftigte
Startdaten und Startorte
placeMünchen 30. Mai 2022 bis 31. Mai 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeStuttgart 1. Jun 2022 bis 2. Jun 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeBerlin Prenzlauer Berg 7. Jun 2022 bis 8. Jun 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeFrankfurt am Main 13. Jun 2022 bis 14. Jun 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeNürnberg 20. Jun 2022 bis 21. Jun 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placePotsdam 23. Jun 2022 bis 24. Jun 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeDüsseldorf 4. Jul 2022 bis 5. Jul 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeMünchen 7. Jul 2022 bis 8. Jul 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeBerlin Charlottenburg 14. Jul 2022 bis 15. Jul 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeHamburg 28. Jul 2022 bis 29. Jul 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeHannover 1. Aug 2022 bis 2. Aug 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeStuttgart 8. Aug 2022 bis 9. Aug 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeBerlin Prenzlauer Berg 11. Aug 2022 bis 12. Aug 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placePotsdam 22. Aug 2022 bis 23. Aug 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeFrankfurt am Main 25. Aug 2022 bis 26. Aug 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeNürnberg 30. Aug 2022 bis 31. Aug 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeBerlin Charlottenburg 1. Sep 2022 bis 2. Sep 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeDüsseldorf 12. Sep 2022 bis 13. Sep 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeHamburg 19. Sep 2022 bis 20. Sep 2022check_circle Garantierte Durchführung |
placeMünchen 22. Sep 2022 bis 23. Sep 2022check_circle Garantierte Durchführung |
Beschreibung
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) bildet den gesetzlichen Rahmen für den Urlaubsanspruch und regelt den Mindesturlaub. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gewähren unter Umständen einen Zusatzurlaub. Kenntnisse des Urlaubsrechts ermöglichen Ihnen, den Urlaubsanspruch von Tarifbeschäftigten und Beamten rechtssicher festzusetzen.
In diesem Kompaktseminar vermitteln wir Ihnen das Urlaubsrecht anhand der aktuellen Rechtsprechungen des EuGH und BAG. Wir veranschaulichen die Spannungen zwischen gesetzlichen- und tariflichen Regelungen in Bezug auf den Anspruch auf Erholungs- und Zusatzurlaub sowie auf Arbeitsbefreiungen. Anwendungs…
Frequently asked questions
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) bildet den gesetzlichen Rahmen für den Urlaubsanspruch und regelt den Mindesturlaub. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gewähren unter Umständen einen Zusatzurlaub. Kenntnisse des Urlaubsrechts ermöglichen Ihnen, den Urlaubsanspruch von Tarifbeschäftigten und Beamten rechtssicher festzusetzen.
In diesem Kompaktseminar vermitteln wir Ihnen das Urlaubsrecht anhand der aktuellen Rechtsprechungen des EuGH und BAG. Wir veranschaulichen die Spannungen zwischen gesetzlichen- und tariflichen Regelungen in Bezug auf den Anspruch auf Erholungs- und Zusatzurlaub sowie auf Arbeitsbefreiungen. Anwendungsbezogenes Know-how liefert Ihnen Handlungsempfehlungen zur praktischen Umsetzung in Ihrem Arbeitsalltag.
- Besonderheiten und Spannungen zwischen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen
- Urlaubsjahr, Wartezeit
- Fälligkeit und Berechnung der Urlaubsdauer
- Berechnung des Teilurlaubes
- Änderung des Anspruchs im laufenden Jahr
- Übertragbarkeit
- Verfall
- Urlaubsfestsetzung bei Begründung und Beendigung des Beamten- bzw. Arbeitsverhältnisses
- Besondere Regelungen
- Abgeltung von Erholungs-, Zusatz- und Sonderurlaub, sowie Dienstbefreiung
- Urlaub nach Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz (BEEG)
- Krankheit während des Urlaubs im In- oder Ausland
- Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz
- Aktuelle Rechtsprechung
- Besonderheiten nach der Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts zur Übertragbarkeit bei
- Arbeitsunfähigkeit
- Auswirkungen des „Tirol“-Urteils des EuGH
- Höhe des Urlaubsentgelts nach Änderung der Arbeitszeit
- Verfall von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit
- Urlaubsabgeltung
- Anspruch
- Berechnung, Fälligkeit
- Ausschlussfristen
- Neue Rechtsprechung
Personalleiter, Mitarbeiter aus der Personalverwaltung, Abteilungsleiter, Personalräte
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