Auswirkungen des BEM im Kündigungsschutzverfahren.
placeNürnberg 5. Okt 2026 |
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Vorgabe für Arbeitgeber, § 167 Abs. 2 SGB IX. Beschäftigte, die in 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ist ein BEM anzubieten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert BEM als einen rechtlich regulierten verlaufs- und ergebnisoffenen „Suchprozess“, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln soll. Wenn trotz der Ausschöpfung aller Möglichkeiten im BEM eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit erfolgt, ist es unerlässlich, die Auswirkungen eines BEM im Kündigungsschutzverfahren zu kennen.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Vorgabe für Arbeitgeber, § 167 Abs. 2 SGB IX. Beschäftigte, die in 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ist ein BEM anzubieten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert BEM als einen rechtlich regulierten verlaufs- und ergebnisoffenen „Suchprozess“, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln soll. Wenn trotz der Ausschöpfung aller Möglichkeiten im BEM eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit erfolgt, ist es unerlässlich, die Auswirkungen eines BEM im Kündigungsschutzverfahren zu kennen.
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