Fördermittel

Als Teilnehmer einer Weiterbildung haben Sie verschiedenste Möglichkeiten, sich diese fördern zu lassen. Hier möchten wir Sie über die verschiedenen Programme aus Landes-, Bundes- bzw. Europamitteln informieren. Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie jeweils über die nachstehenden Links.

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und wurde für die Unterstützung junger Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung geschaffen. Es werden fachliche Weiterbildungen, aber auch Intensivsprachkurse gefördert.

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Voraussetzung für eine Bewerbung ist also, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. Des Weiteren müssen die Antragsteller jünger als 25 Jahre sein. Etwaige Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.

Es gibt 3 Möglichkeiten, die weiteren Voraussetzungen zu erfüllen:
  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Außerdem müssen die Antragsteller im Zeitpunkt der Bewerbung entweder mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten oder als arbeitssuchend gemeldet sein. Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium erhalten Sie hier.

Aufstiegs-BAföG

Wer glaubt, BAföG wäre nur etwas für Studenten, liegt falsch. Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Fachkräfte, die einen Fortbildungsabschluss erreichen wollen, die diesbezügliche Fortbildung allerdings nicht selbständig finanzieren können, entsprechend unterstützt. Dabei erhalten die Geförderten nicht nur ein zinsgünstiges Darlehn oder Unterhalt für die Dauer der Fortbildung, sondern auch einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss! Sowohl Teil-, als auch Vollzeitkurse sind diesbezüglich förderwürdig. Für beide Arten sowie die Prüfungsgebühren gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag, der einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Der Beitrag zum Lebensunterhalt hingegeben richtet sich auch nach Einkommen und Vermögen und besteht aus einer Zuschuss- und einer Darlehenskomponente.

Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt bis zu 10.226 Euro. Davon werden 30,5 Prozent als Zuschuss geleistet. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie hier bzw. unter der gebührenfreien Hotline: +49 (0) 32 22 / 18 09 400.

Werbungskosten innerhalb der Steuererklärung

Umschulungs-, Fort- und Weiterbildungskosten sind auch als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben im Rahmen der Steuererklärung in voller Höhe abziehbar, wenn sie in einem konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Dazu gehören Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Literaturkosten, Reise- und Verpflegungskosten.

Bildungsurlaub

Die jeweiligen Landesgesetze zum Bildungsurlaub (außer dem saarländischen Gesetz) gehen von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus, wobei meist 2 Kalenderjahre zusammengefasst werden können. Der Freistellungsanspruch ist in der Regel auf Themen der politischen und beruflichen Bildung beschränkt.

Bildungsurlaub

Die jeweiligen Landesgesetze zum Bildungsurlaub (außer dem saarländischen Gesetz) gehen von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus, wobei meist 2 Kalenderjahre zusammengefasst werden können. Der Freistellungsanspruch ist in der Regel auf Themen der politischen und beruflichen Bildung beschränkt.

Folgende Bildungsurlaubsgesetze gelten derzeit:

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