Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsstipendium – Höhe der Zuschüsse, Träger, Voraussetzungen

Wenn es um die Weiterbildungsförderung für junge Fachkräfte geht, ist das Weiterbildungsstipendium eine der besten Ideen. Es richtet sich vor allem an Menschen unter 25, die überdurchschnittlich talentiert für ihren Job sind und die auch schon eine Ausbildung abgeschlossen haben. Das Weiterbildungsstipendium sieht vor, genau unter diesen Voraussetzungen eine Weiterbildung zu finanzieren, diese bis zu drei Jahren im fachlichen oder auch fachübergreifenden Bereich finanziell zu unterstützen und sie so bis hin zum Meister, zum Studium oder auch zum Fachwirt zu begleiten. 

Weiterbildungsstipendium – Alle Fakten und Hintergründe

Ein Modell, das im Jahre 1991 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung ins Leben gerufen wurde und das bis heute aktiv ist. Somit kann man das Weiterbildungsstipendium auf jeden Fall als Erfolgsmodell bezeichnen. Erfolg, von dem schließlich auch die Stipendiaten profitieren, denn durch das Weiterbildungsstipendium werden aktuell jedes Jahr rund 6.000 Menschen bei der Weiterbildung unterstützt. 

Weiterbildungsstipendium: Wie hoch ist die Förderung? 

Die finanzielle Unterstützung durch das Weiterbildungsstipendium sieht eine Förderung bei der Qualifikation zu neuen und weiterführenden Abschlüssen um bis zu 8.100 € über drei Jahre vor. Die Summe wird eingesetzt, um damit die für die Weiterbildung notwendigen Kosten zu decken, wobei es immer einen Eigenanteil von 10% gibt. Im ersten Jahr kann zudem eine Bezuschussung für einen Computer bewilligt werden.

Wie lange erfolgt die Förderung durch das Weiterbildungsstipendium? 

Die finanzielle Förderung der Weiterbildung wird auf drei Förderjahre verteilt und wird im Wesentlichen durch öffentlich-private Partnerschaften, zum Beispiel mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks oder den Bundesverband der Freien Berufe, getragen. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert die Vergabe. 

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Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert? 

Das Weiterbildungsstipendium soll grundsätzlich berufsbegleitend agieren, richtet sich also an die Finanzierung berufsbegleitender Studiengänge oder auch solche Weiterbildungsmaßnahmen, die auf einer Ausbildung oder der aktuell ausgeübten Berufstätigkeit aufbauen. Folgende Weiterbildungsmaßnahmen sind typisch für die Förderung durch das Weiterbildungsstipendium:

  • Fachbezogene Weiterbildung und Aufstiegsfortbildungen wie Meister/in, Fachpfleger/in oder Fachwirt/in
  • Fachübergreifende Weiterbildungsprogramme wie Sprachkurse oder Software-Schulungen
  • Ein auf der Ausbildung oder aktuell ausgeübten beruflichen Tätigkeit aufbauendes Studium

Die Auswahl der Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt durch die Stipendiaten selbst. 

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Weiterbildungsstipendium – Welche Voraussetzungen muss man erfüllen? 

Damit wäre auch schon eine wichtige Voraussetzung für das Weiterbildungsstipendium genannt: eine abgeschlossene Berufsausbildung. Insgesamt gibt es mehrere Kriterien, die für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfüllt werden müssen: 

  • Abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen 
  • Höchstalter von 24 Jahren (bestimmte Ausnahmen wie Freiwilligendienst der Elternzeit sind möglich)
  • Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. Durchschnittsnote 1,9 oder besser
  • Bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze belegt
  • Es liegt ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers vor
  • Eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Aufnahme zum Bewerbungsverfahren. 

Wer kann nicht aufgenommen werden? 

Nicht berücksichtigt werden Kandidat/innen, die die oben genannten Grundvoraussetzungen nicht erfüllen sowie Vollzeitstudierende ohne regelmäßigen Beruf und Hochschulabsolventen. 

Wie viele Weiterbildungen werden durch das Weiterbildungsstipendium finanziert? 

Wer jedoch für das Weiterbildungsstipendium ausgewählt wird, kann damit auch mehrere Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren, so lang diese im finanziellen Rahmen von maximal 8.100 € und im zeitlichen Rahmen von drei Jahren liegen. Möglich ist dabei auch Weiterbildung im Ausland, um Kenntnisse zu erlangen, die speziell in anderen Ländern vermittelt werden. 

Wie kann man sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben? 

Wo auch immer Sie die Weiterbildung mithilfe des Weiterbildungsstipendiums hinführt, die Bewerbung dafür können Sie einfach an eine zuständige Stelle in Ihrer Nähe richten. Diese sind in der Regel die örtlichen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kammern der Freien Berufe oder auch Landesbehörden und Berufsbildungsstellen. Bei dieser fordern Sie das Stammblatt an, füllen es aus und übermitteln es, zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen (z.B. Abschlusszeugnisse) an die zuständige Stelle. 

Weiterbildungsstipendium online auf den Weg bringen

In der Regel wird Ihnen der Weg zum Weiterbildungsstipendium auch schon online geebnet. Sowohl Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen, Terminen und direkten Ansprechpartner/innen sowie auch die Anträge als PDF-Downloads finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Stellen. Wir von weiterbildung.de wünschen Ihnen jetzt schon viel Erfolg bei der Bewerbung!

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