Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG genannt, ist Teil des Gesetzes zur Förderung der Aufstiegsfortbildung (AFBG), und wie der Name dieses Gesetzes schon besagt: Hier geht es um beruflichen Aufstieg. Fort- und Weiterbildungen, Abschlüsse und schließlich auch neu gegründete Existenzen sind die Ziele, die Menschen mithilfe des Aufstiegs-BAföGs verfolgen und auch erreichen können. Damit bildet das Aufstiegs-BAföG eine Parallele zum Berufsausbildungsförderungsgesetz – dem bekannten BAföG für Student/innen – richtet sich aber nicht an Menschen, die noch in der beruflichen Ausbildung sind, sondern an Fachkräfte mit bereits abgeschlossener Ausbildung. Hier bei weiterbildung.de finden Sie alle wichtigen Informationen zum Meister-BAföG.



  • Ziel des Meister-BAföGs
  • Das Aufstiegs-BAföG wurde in den 1990er-Jahren ins Leben gerufen und soll Menschen dazu bewegen, sich weiterzubilden, ihre berufliche Situation zu verbessern und auch Existenzen zu gründen. Hintergedanke: Meister, Fachwirte und Co. kommen selbst in die Lage, Menschen ausbilden zu können. Das lohnt sich wiederum für andere Menschen und für die Volkswirtschaft als Ganzes.

  • Wer wird durch das Aufstiegs-BAföG gefördert?
  • Die Förderung zur Weiterbildung durch das Aufstiegs-BAföG richtet sich an bereits ausgebildete Fachkräfte, wie ausgebildete Handwerker/innen, Techniker/innen, Betriebs- oder Fachwirt/innen, staatlich geprüfte Erzieher/innen, die durch die Weiterbildung Meister-BAföGs zum Beispiel den Grad Meister/in oder Ähnliche erreichen wollen.

Durch wen wird das Meister-BAföG finanziert?

Das Aufstiegs-BAföG ist eine finanzielle Unterstützung, mit der die Weiterbildungsmaßnahmen bezuschusst werden. Die zuständige Stelle für Antrag und Auszahlung des Meister-BAföGs ist die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die auch für das „normale“ BAföG für Studenten der Ansprechpartner ist. Anders als Letztere haben aber Antragsteller/innen für das Meister-BAföG keine Altersgrenze einzuhalten.

Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG

Das heißt gleichwohl nicht, dass es für die Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG keine Voraussetzungen einzuhalten gibt. Erste, ganz wichtige Voraussetzung, die es zu erfüllen gibt, ist eine abgeschlossene Ausbildung. Wie gesagt: Das Meister-BAföG richtet sich nicht an Ausbildungsanfänger/innen, sondern an bereits Ausgebildete. Somit muss zum Erhalt des Aufstiegs-BAföGs eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden sein.

Meister-BAföG

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Höherer Abschluss muss angestrebt werden

Zudem muss die Fort- und/oder Weiterbildung, die mit den Mitteln des Meister-BAföGs finanziert werden soll, zu einem höheren Abschluss als die bereits erlangte berufliche Ausbildung führen. Hier kommt wieder das Wort Aufstiegsfortbildung ins Spiel: Die Weiterbildungsförderung soll zu beruflichem Aufstieg verhelfen, wer also bereits eine Berufsausbildung hat, wird bei der Erlangung des nächsthöheren Ausbildungsgrades (zum Beispiel Meister oder Fachwirt) unterstützt und nicht für eine zweite, gleichrangige Ausbildung.

Zweites Beispiel: Ein abgeschlossenes Studium könnte der finanziellen Förderung zum Meister-Titel im Wege stehe, da auch diese im Rahmen des Aufstiegs-BAföG als gleichgestellte Abschlüsse gelten.

Um Ihnen einen Überblick über Ihre Möglichkeiten mit dem Meister-BAföG zu verschaffen – Dies sind einige Beispiele für die Fortbildungen, die mithilfe des Aufstiegs-BAföGs möglich sind:

  • Bankfachwirt/in
  • Betriebsfachinformatiker/in
  • Bürofachwirt/in
  • Umweltschutzbeauftragte/r
  • Softwareentwickler/in
  • Programmierer/in
  • Controller/in
  • Erzieher/in
  • Industriefachwirt/in
  • Marketingfachwirt/in
  • Zahntechnikermeister/in

Aufstiegs-BAföG

Welche Formen der Weiterbildung gibt es?

Für welche Profession auch immer Sie sich entscheiden: Sie können sich im Rahmen des Meister-BAföGs sowohl in Vollzeit als auch Teilzeit oder in schulischer als auch außerschulischer Form weiterbilden lassen. Jede Form kann wiederum eigene Zugangsvoraussetzungen haben, für die finanzielle Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG kommen jedoch all diese Weiterbildungsformen in Frage. Ähnliches gilt auch für Fernlehrgänge oder mediengestützte Lehrgänge: Sofern sie den Vorgaben des §4a AFBG entsprechen, sind sie auch förderfähig.

Wie lange läuft das Meister-BAföG?

Eine weitere Voraussetzung, die für die Bewilligung des Aufstiegs-BAföGs erfüllt sein muss, bezieht sich auf die Dauer der zu finanzierenden Weiterbildungsmaßnahmen. Sie müssen wenigstens 400 Stunden lang dauern, bis zu maximal 36 Kalendermonate werden finanziell unterstützt. Dabei muss eine wöchentliche Fortbildungszeit von wenigstens 25 Stunden gewährleistet sein. Bei Fortbildung in Teilzeit gilt eine Begrenzung auf 48 Monate bzw. 18 Stunden pro Woche.

Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?

Die Weiterbildungsförderung richtet sich an deutsche Staatsbürger/innen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen. Aber auch EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger können Meister-BAföG erhalten. Sie müssen dazu einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, eine Aufenthaltserlaubnis vorweisen können, erwerbstätig sein und sich seit wenigstens 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Wo kann ich Meister-BAföG beantragen?

Wenn auch Sie sich beruflich aufsteigen und das Aufstiegs-BAföG beantragen wollen, können Sie Ihr kommunales Amt für Ausbildungsförderung kontaktieren, das in der Regel zuständig ist. Der Antrag besteht aus sieben Formblättern, die auch online zur Verfügung gestellt werden. Um alle Fristen einhalten zu können, beginnen Sie am besten einige Monate vor dem Start der Maßnahmen mit der Bewerbung. Wir wünschen viel Erfolg!

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