Bildungsprämie: Prämiengutschein und Spargutschein
Die Bildungsprämie – Alle wichtigen Infos zur Förderung
Moderne Arbeitnehmer sind zunehmend anspruchsvoller geworden, was Abwechslung und Entwicklung ihres beruflichen Alltags angeht. Wer also nicht Jahrzehnte lang im selben Job verweilen möchte, braucht Weiterbildung, um sich so letztlich für andere Aufgaben interessant zu machen. Wer sich hier proaktiv und selbst kümmert, also Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber sucht, ist ein Kandidat für die Bildungsprämie.
Eigeninitiative zeigen, Bildungsprämie erhalten:
Die finanzielle Förderung zur Weiterbildung durch die Bildungsprämie richtet sich gerade an eigeninitiativ und aktiv suchende Menschen, die ihren beruflichen Erfolg selbst in die Hand nehmen. Entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen, die zu diesem Zweck in Anspruch genommen werden, können mit der Bildungsprämie unterstützt werden. Gerade Berufstätige mit geringem Einkommen sollen so unterstützt werden, sich durch Lernen beruflich weiterzuentwickeln.
Was wird durch die Bildungsprämie gefördert?
Das Programm hat die Bundesregierung im Jahre 2008 ins Leben gerufen. Es handelt sich hierbei um ein Finanzierungsmodell für die Weiterbildung, das vor allem auf die individuelle, berufsbezogene Förderung abzielt. Das heißt, die geplante Weiterbildung sollte für das Fortkommen im aktuell ausgeübten Beruf sorgen können und den persönlichen Bildungsinteressen des Geförderten entgegenkommen. Die Interessen des Arbeitgebers spielen hierbei keine Rolle.
Bildungsprämie: Zwei Modelle der Weiterbildungsförderung
Die Umsetzung dieser individuellen, berufsbezogenen Förderung kann durch zwei unterschiedliche Modelle der Bildungsprämie erfolgen, den Prämiengutschein oder den Spargutschein (auch bekannt unter dem Begriff Weiterbildungssparen). Beide Gutscheine können separat voneinander als Weiterbildungsfinanzierung genutzt, aber von Fall zu Fall auch kombiniert werden.
Ziel der Bildungsprämie
Mit der Hilfe des Europäischen Sozialfonds konnten schon Hunderttausende Weiterbildungen gefördert werden. Die Empfänger/innen der Leistungen konnten mithilfe der finanziellen Unterstützung bessere Qualifikationen erlangen, sich für neue Herausforderungen im Job rüsten und ihren Wert am Arbeitsmarkt deutlich steigern. So trägt die Bildungsprämie letztlich auch zu einer Verringerung der Arbeitslosenzahl bei.
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Prämiengutschein und Spargutschein im Detail
Für diese Ziele sieht die Bildungsprämie zwei Modelle vor, um so möglichst viele Menschen berücksichtigen zu können: den Prämiengutschein und den Spargutschein. Wir stellen Ihnen nachfolgend beide Modelle der Bildungsprämie vor, was mit ihnen gefördert wird, wer gefördert werden kann und wie hoch die Förderungen ausfallen können.
Die wichtigsten Infos zum Prämiengutschein
Der Prämiengutschein der Bildungsprämie ist eine finanzielle Hilfe zur Kostendeckung von Weiterbildungsmaßnahmen. Es können bis zu 500 € der Kosten durch den Staat übernommen werden. Die Weiterbildungsanbieter sind jedoch nicht verpflichtet, den Prämiengutschein anzunehmen – Informieren Sie sich also im Vorfeld darüber, ob dies bei Ihrer angestrebten Weiterbildung der Fall ist. Falls der Prämiengutschein angenommen wird, zahlen Sie nur noch den eventuell fälligen Restbetrag für die Weiterbildung.
Voraussetzungen für den Prämiengutschein
Wichtig ist aber davor noch, ob Sie für den Prämiengutschein in Frage kommen. Dies sind die Voraussetzungen, um den Prämiengutschein zu erhalten:
- Sie sind in Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als 20.000 € – als gemeinsam Veranlagte 40.000 €.
- Sie sind wöchentlich mindestens 15 Stunden beruflich tätig oder befinden sich in Pflege- oder Elternzeit.
- In diesem Jahr haben Sie noch keinen Prämiengutschein erhalten.
Die wichtigsten Infos zum Spargutschein
Der Spargutschein – auch Weiterbildungssparen genannt – richtet sich vor allem an länger andauernde und somit in der Regel auch kostspielige Weiterbildungsmaßnahmen. Anders als beim Prämiengutschein orientiert sich die Vergabe des Spargutscheins nicht am persönlichen Einkommen, sondern setzt einzig das Vorhandensein eines Guthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz voraus. Aus diesem Guthaben können Gelder für die Finanzierung einer Weiterbildung entnommen werden, ohne dass dabei gleichzeitig der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Wo kann die Bildungsprämie beantragt werden?
Für welches der Programme sind in Frage kommen, wie Sie zum Beispiel ein Guthaben für den Spargutschein erhalten oder welche Weiterbildungen durch die beiden Modelle der Bildungsprämie abgedeckt sind, erfahren Sie auch bei den Beratungsstellen zur Bildungsprämie. Aktuell gibt es mehr als 500 Beratungsstellen bundesweit, bei denen Sie die Anträge bekommen und auch in Erfahrung bringen können, welche Unterlagen Sie für den Antrag insgesamt benötigen. Auch eine Beratung aus der Ferne ist in manchen Filialen möglich. Für das erste Gespräch benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis, einen Beschäftigungsnachweis und Ihren letzten Steuerbescheid. Die Berater/innen werden mit Ihnen herausfinden, ob Sie für die Bildungsprämie in Frage kommen und welche Weiterbildungsmaßnahmen für Sie angeboten werden.
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