Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)
Grundidee hinter WeGebAU
Hinter der WeGebAU steht der Grundgedanke, Arbeitnehmer im steten Wandel der Strukturen auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu halten und Qualifizierungen in der dynamischen Berufswelt aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig zielt die WeGebAU darauf ab, Menschen aus der Arbeitslosigkeit zu helfen, indem sie weitergebildet werden - Das alles gelingt idealerweise, ohne eventuell bestehende Beschäftigungsverhältnisse zu gefährden oder gar zu beenden. So profitieren von der WeGebAU beide Seiten, die Arbeitnehmer erhalten Qualifikation, die Arbeitgeber können Fachkräftemangel vermeiden und wettbewerbsfähig bleiben.

Wer kommt für die Förderung durch WeGebAU in Frage?
Die Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen richtet sich an sozialversicherungspflichte Beschäftigte, die entweder geringqualifiziert oder aber qualifiziert, aber schon älter sind. Das Alter wiederum ist ein Faktor bei der Ermittlung der Förderungsmöglichkeiten, sowie auch die bereits vorhandenen Qualifikationen und die Größe des Unternehmens.
- Arbeitnehmer/innen unter 45 Jahre in Unternehmen mit bis zu 249 Angestellten, bei mindestens 50%iger Übernahme der Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber
- Ältere Arbeitnehmer über 45 Jahre in Unternehmen mit höchstens 249 Angestellten
- Geringqualifizierte Arbeitnehmer, d.h. ohne anerkannten beruflichen Abschluss, aber mit einer Berufserfahrung von wenigstens drei Jahren oder mit Berufsabschluss, aber wenigstens vier Jahren mit Helfertätigkeiten beschäftigt
Weitere Voraussetzungen für die WeGebAU
Sofern Sie in einer der oben genannten Personengruppen fallen, ist die erste Hürde zur WeGebAU geschafft. Neben diesen persönlichen Voraussetzungen stellt die Agentur für Arbeit zudem Anforderungen an die Weiterbildungsmaßnahmen. Auch diese müssen erfüllt sein, um für die Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen in Frage zu kommen:
- Sowohl Träger als auch die Weiterbildungsmaßnahme müssen für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
- Die Arbeitnehmer haben auch weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
- Die Weiterbildung muss während der Arbeitszeit stattfinden.
- Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer für die Weiterbildung frei.
- Die Weiterbildung fördert die Kompetenz der Teilnehmer für die ausgeübte Arbeit bzw. den Arbeitsmarkt.
Besondere Voraussetzungen gelten für Arbeitnehmer/innen aus Unternehmen mit zehn oder weniger Angestellten. Sie können auf volle Kostenübernahme durch die WeGebAU hoffen und die Weiterbildung kann zudem auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten stattfinden.

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Buchhaltung und Bilanzierung
Zuschüsse zu Gehältern während der Weiterbildungsphase möglich
Besonders interessant für die Arbeitgeber ist auch, dass durch die WeGebAU auch Zuschüsse zu den Gehältern möglich sind, die während der laufenden Weiterbildung ja weiterhin gezahlt werden müssen. Hier sind für Geringqualifizierte bis zu 100% Gehaltszuschüsse möglich, bis zu 75% für Angestellte ab 54 Jahren und bis zur Hälfte für Angestellte unter 45 Jahren.
Es sind auch zusätzliche Zuschüsse für Kosten rund um die Weiterbildung und deren Realisierung möglich, wie etwa Fahrtkosten, Unterbringungskosten oder Kosten für die Kinderbetreuung.

Mehr zu dem Thema Weiterbildungsfinanzierung finden Sie hier:
Welche Weiterbildungsmaßnahmen sind durch die WeGebAU förderbar?
Abhängig von der Arbeitssituation der Weiterbildungsinteressierten, der Arbeitssituation im Unternehmen und dem individuellen Bildungsstand kann eine große Bandbreite an Weiterbildungsmaßnehmen durch die WeGebAU gefördert werden. Mit dabei sind zum Beispiel Teilqualifizierungen, Umschulungen, vorbereitende Kurse auf externe Prüfungen, Lehrgänge zur Erlangung bestimmter Zertifikate. Generell werden auch Lehrgänge und Weiterbildungen gefördert, die auf die allgemeine Steigerung der Kenntnisse und der Einsatzmöglichkeiten aufbauen.
Wo kann WeGebAU beantragt werden?
Den Antrag auf Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen kann bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Hierzu füllen Arbeitgeber, die ihre Angestellten fördern wollen, den Erhebungsbogen aus, der sozusagen den Startschuss für die Erhebung darstellt.
Die Agentur für Arbeit nimmt anschließend eine detaillierte, individuelle Bedarfsanalyse vor, um sowohl die Bedarfe der Arbeitnehmer als auch die Möglichkeiten zu einer zielgerichteten Weiterbildung zu erörtern. Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, wird zur Realisierung der Weiterbildung ein Bildungsgutschein ausgehändigt.

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