Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - berufsbegleitende Qualifizierung

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Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI - berufsbegleitende Qualifizierung

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Beschreibung
Professionell betreut haben Pflegebedürftige mehr Lebensqualität. Trage als Betreuungskraft dazu bei und erwerbe das dafür nötige Know-how in dieser berufsbegleitenden Weiterbildung.

Berufsbegleitend zur Betreuungskraft weiterbilden

Du übernimmst bereits in einer Einrichtung Betreuungs- und Aktivierungsaufgaben und möchtest dich entsprechend professionell weiterbilden? Mit dieser berufsbegleitenden Qualifizierung erwirbst die dafür notwendigen beruflichen Kompetenzen. Die Qualifizierung zur Betreuungskraft befähigt dich, Anspruchsberechtigte bei ihren alltäglichen Aktivitäten durch geeignete Betreuungs- und Aktivierungsangebote zu unterstützen, zu motivieren, zu begleiten und zu betreuen. D…

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Professionell betreut haben Pflegebedürftige mehr Lebensqualität. Trage als Betreuungskraft dazu bei und erwerbe das dafür nötige Know-how in dieser berufsbegleitenden Weiterbildung.

Berufsbegleitend zur Betreuungskraft weiterbilden

Du übernimmst bereits in einer Einrichtung Betreuungs- und Aktivierungsaufgaben und möchtest dich entsprechend professionell weiterbilden? Mit dieser berufsbegleitenden Qualifizierung erwirbst die dafür notwendigen beruflichen Kompetenzen. Die Qualifizierung zur Betreuungskraft befähigt dich, Anspruchsberechtigte bei ihren alltäglichen Aktivitäten durch geeignete Betreuungs- und Aktivierungsangebote zu unterstützen, zu motivieren, zu begleiten und zu betreuen. Dafür kommen Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können – und damit ihre Lebensqualität insgesamt verbessern. In enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams gestaltest du als Betreuungskraft bei der Umsetzung von Betreuungskonzepten tagesstrukturierende Angebote und Alltagsaktivitäten mit. 

Auf der Grundlage der Neuregelungen im zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen die Richtlinien angepasst. Neu ist, dass die Förderung von „zusätzlichen Betreuungskräften“ auf alle Leistungsberechtigten, unabhängig vom Erkrankungsbild, ausgeweitet ist. In den Maßstäben und Grundsätzen (MuG) für die Qualität und die Qualitätssicherung sind mit Gültigkeit ab 01.02.2024, u.a. die Qualifikationsanforderungen für Betreuungskräfte in der ambulanten Pflege aufgenommen worden. 

Die berufsbegleitende Qualifizierung „Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI“ vermittelt dir die nötigen fachlichen Kompetenzen für die entsprechende Tätigkeit in Pflegeheimen sowie teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege

Inhalt:


Die Qualifizierung schließt ein Basis und ein Aufbaumodul ein. 

Schwerpunkte der Lernsequenzen sind:
  • Pflege- und Hauswirtschaft
  • Altersspezifische Erkrankungen sowie Möglichkeiten der Betreuung und Unterstützung
  • Grundlagen der Kommunikation und Interaktion
  • Notfalltraining
  • Pflege und Pflegedokumentation
  • Rechtskunde
  • Grundlagen der Ernährungslehre
  • Möglichkeiten der Beschäftigung, Bewegung und Aktivierung
  • Training und Arbeit am Fallbeispiel

Voraussetzungen:


Der Kurs wendet sich an Personen aller Altersgruppen, die sich für eine Tätigkeit als Betreuungskraft in der Pflege interessieren und die bereits in einer Einrichtung der stationären oder ambulanten Altenhilfe tätig sind, aber keine Qualifizierung im Sinne der Richtlinien § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI nachweisen können. 

Weitere Voraussetzungen: 
  • eine positive Haltung gegenüber kranken, beeinträchtigten und alten Menschen 
  • ein hohes Maß an Motivation für pflegende und soziale Tätigkeiten 
  • körperliche, psychische und persönliche Belastbarkeit 
  • ausgeprägte Fähigkeiten der Wahrnehmung, Empathie, Reflexion, Begleitung und Anleitung von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen

Dauer:


Die berufsbegleitende Qualifizierung findet im Wechsel von Theorie und Praxis statt und erstreckt sich auf eine Dauer von rund fünfeinhalb Monaten. 

Abschluss:


  • Zertifikat „Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI“
  • Die Euro Akademie ist bei der Registrierung beruflich Pflegender in Trägerschaft des Deutschen Pflegerates anerkannt und ermächtigt, alle Veranstaltungen mit Fortbildungspunkten auszuweisen. Für die Qualifizierung zur Betreuungskraft werden 20 Fortbildungspunkte angerechnet und auf dem Zertifikat ausgewiesen.

    Lernformat:


    Die Qualifizierung zur Betreuungskraft findet in Präsenz statt, d.h. als gemeinsamer Unterricht von Lehrenden und Teilnehmenden in den Räumen der Euro Akademie. 

    Darüber hinaus können auch andere Lernformate zum Einsatz kommen, wie z.B. 
    • Präsenz-Unterricht online, d.h. es findet ein gemeinsamer Unterricht von Lehrenden und Teilnehmenden in einem virtuellen Raum statt oder 
    • Präsenz-Unterricht hybrid, eine Unterrichts-Mischform, bei der die verschiedenen Formen des Präsenz-Unterrichts (online oder offline) gleichzeitig oder zeitversetzt stattfinden.

    Praktika:


    Das Betreuungspraktikum umfasst mindestens 80 Stunden und erfolgt integrativ zur berufsbezogenen Tätigkeit.
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