Lagerung von Gefahrstoffen - TRGS 510
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Beschreibung
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 regelt grundsätzlich die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Je nach Menge und in Abhängigkeit von den chemischen Eigenschaften der jeweiligen Gefahrstoffe, sind neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen weitere gesetzliche Vorgaben und Regelungen aus den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz und Brand- und Explosionsschutz zu beachten.
Die TRGS 510 unterscheidet sich im Vergleich mit den ehemaligen Lagervorschriften (TRGS 514/TRGS 515) dadurch, dass die Lagerung vo…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Beschreibung
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 regelt grundsätzlich die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Je nach Menge und in Abhängigkeit von den chemischen Eigenschaften der jeweiligen Gefahrstoffe, sind neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen weitere gesetzliche Vorgaben und Regelungen aus den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz und Brand- und Explosionsschutz zu beachten.
Die TRGS 510 unterscheidet sich im Vergleich mit den ehemaligen Lagervorschriften (TRGS 514/TRGS 515) dadurch, dass die Lagerung von (fast) allen Gefahrstoffen in Abhängigkeit der gefährlichen Eigenschaften geregelt ist.
Die Praxis zeigt, dass gerade bei der Zusammenlagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Probleme auftreten können. Anhand ihrer Gefährdung erfolgt die Einteilung in Lagerungsklassen (Kapitel 13 der TRGS 510). Die Gefährdungsbeurteilung wird zum zentralen Steuerungselement in der TRGS 510. Gefährdungen sind zu ermitteln, zu beurteilen und passende Schutzmaßnahmen vorzusehen.
Im Rahmen des eintägigen Seminars informieren wir Sie
ausführlich über die Inhalte der Technischen Regel für
Gefahrstoffe (TRGS) 510, die betrieblichen Auswirkungen
und den notwendigen Handlungsbedarf beim Lagern von
Gefahrstoffen.
Inhalte
- Gesetzlicher Überblick
- Gefahrstoffverordnung
- Einstufung und Kennzeichnung nach GHS/CLP
- Die neue Technische Regel für Gefahrstoffe 510 im Überblick
- Gefährdungsbeurteilung als zentrales Steuerungselement in der TRGS 510
- Zusammenlagerung gefährlicher Stoffe
- Betriebsanweisungen/Unterweisungen
Zielgruppe
- Gefahrstoffbeauftragte
- Gefahrstoffverantwortliche
- Lagerleiter
- Sicherheitsbeauftragte
- Sicherheitsfachkräfte
- Industriemeister
- Verantwortliche Personen
- Sicherheitsingenieure
- Sonstige interessierte Personen
Das Seminar eignet sich auch als Fortbildung für Gefahrstoffbeauftragte.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!

