TRGS 520 - Erwerb der Fachkunde
Startdaten und Startorte
placeOffenbach 20. Okt 2025 bis 23. Okt 2025 |
placeHamburg 11. Nov 2025 bis 14. Nov 2025 |
computer Online: Online-Live-Seminar 18. Nov 2025 bis 21. Nov 2025 |
placeOffenbach 4. Mai 2026 bis 7. Mai 2026 |
placeHamburg 2. Jun 2026 bis 5. Jun 2026 |
computer Online: Online-Live-Seminar 9. Jun 2026 bis 12. Jun 2026 |
placeHamburg 3. Nov 2026 bis 6. Nov 2026 |
computer Online: Online-Live-Seminar 10. Nov 2026 bis 13. Nov 2026 |
Beschreibung
Viertägige Schulung zum Erwerb der Fachkunde zur Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche AbfälleBeschreibung
Die Rechtsverpflichtung, einen Grundlehrgang zu Erlangung der Fachkunde zu belegen, ist in TRGS 520, Kapitel 4.2 (4) und Anhang 1.1 geregelt
Laut der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520" die am 09.09.2024 überarbeitet wurde, muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein, mindestens jedoch mit zwei Mitarbeitern.
Einer der Mitarbeiter muss eine „Fachkraft“ mit Fachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über einen Sach…
Frequently asked questions
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Beschreibung
Die Rechtsverpflichtung, einen Grundlehrgang zu Erlangung der Fachkunde zu belegen, ist in TRGS 520, Kapitel 4.2 (4) und Anhang 1.1 geregelt
Laut der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520" die am 09.09.2024 überarbeitet wurde, muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein, mindestens jedoch mit zwei Mitarbeitern.
Einer der Mitarbeiter muss eine „Fachkraft“ mit Fachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über einen Sachkundenachweis verfügen.
Durch den viertägigen Basiskurs zum „Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520“ werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen.
Für die Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen sind umfassende gefahrgutrechtliche Kenntnisse erforderlich. Eine Schulung nach Kapitel 1.3 ADR vermittelt die notwendigen Grundlagen und hilft, sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden.
Das Umweltinstitut bietet die Möglichkeit die Qualifikationen nach 1.3 ADR zu erwerben.
Inhalte
Einführung und Rechtsvorschriften
- Kreislaufwirtschaftsgesetz und damit verbundene Verordnungen
- Genehmigungsrechtliche Grundlagen
- Grundlagen der Arbeitssicherheit
- Chemikalienrecht, Technische Regeln für Gefahrstoffe
- Grundlagen zum Explosionsschutz
- Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Gefahrgutbeförderungsgesetz
Durchführung der Sammlung
- Ziele und Inhalte der TRGS 520
- Aufbau, betriebliche Einrichtung und Ausrüstung von stationären und mobilen Sammelstellen sowie Zwischenlagern, Schutzmaßnahmen
- Verhalten der Beschäftigten gegenüber Kunden
- persönliche Schutzausrüstung, Art und Einsatz
- praktische Übungen zur Sammlung
- Verhalten Abfällen, die nicht angenommen werden dürfen.
Eigenschaften von gefährlichen Abfällen
- Grundlagen der Toxikologie
- Abfällen ausgehende gesundheitliche Gefahren
-
- Darstellung praktischer Erfahrungen, hinsichtlich möglicher Unfälle und gefährlicher chemischer Reaktionen
- Sofortmaßnahmen bei Unfällen, Selbstschutz bei der Ersten Hilfe
- Wirkweise und Einsatz von Notfall-Spüllösungen
Einführung in Regelungen und Gefahren von Lithiumbatterien
- Behältersysteme
- Verpackung von Lithiumbatterien
- Lagerung
- Defekte und kritisch defekte Lithiumbatterien
- Brandprävention
Abschlussprüfung (Fachkundenachweis)
Zielgruppe
Fachkräfte von Schadstoffsammelstellen für gefährliche Abfälle aus Haushalten, gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen, die erstmalig ihre Sachkunde erlangen möchten.
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