TRGS 520 Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde
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TRGS 520 Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde
Eintägiges Seminar zum Erhalt der Fachkunde zur Errichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle
Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.
Dort heißt es unter Punkt 5.4 Fortbildung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräft…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
TRGS 520 Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde
Eintägiges Seminar zum Erhalt der Fachkunde zur Errichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle
Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.
Dort heißt es unter Punkt 5.4 Fortbildung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens
einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei
Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die
Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren.
Hilfskräfte sind entsprechend einzuweisen.
Wir bieten Ihnen dieses Seminar zur Wahrnehmung
dieser Fortbildungspflicht an. Es vermittelt Ihnen
die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Bereich
Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Pflichten, Verantwortlichkeiten
und technische Neuerungen. Darüber hinaus dient es dem
Erfahrungsaustausch unter den fachkundigen Personen bzw.
Fachkräften zu aktuellen Themen aus der Praxis bei Errichtung und
Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle.
Praxisnah und anhand von Fallbeispielen aus dem Betriebsalltag,
werden der Umgang, die Klassifizierung und die Sortierung von
schadstoffhaltigen Abfällen behandelt. Ebenso werden
Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen, die aus der Missachtung
gefahrgutrechtlicher und angrenzender Vorschriften
(Arbeitssicherheit) resultieren können, besprochen.
Zur geforderten Dokumentation der Fortbildungsmaßnahme erhalten
alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserer Schulung und stehen
Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme einen Grundlehrgang TRGS 520 voraussetzt.
Themenschwerpunkte
- Neuerungen umweltrelevanter Rechtsvorschriften
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV-Regelwerk
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen (Neueinstufung)
- Global Harmonisiertes System (GHS)
- Betriebsanweisungen § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Gefährdungsbeurteilung
- Kleinmengenregelung für gefährliche Abfälle
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!

