TRGS 520 Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde

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TRGS 520 Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde

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Startdaten und Startorte
computer Online: Zoom
13. Mär 2026
check_circle Garantierte Durchführung
Beschreibung

TRGS 520 Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde

Eintägiges Seminar zum Erhalt der Fachkunde zur Errichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle

Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.

Dort heißt es unter Punkt 5.4 Fortbildung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräft…

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TRGS 520 Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde

Eintägiges Seminar zum Erhalt der Fachkunde zur Errichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle

Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.

Dort heißt es unter Punkt 5.4 Fortbildung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind  entsprechend einzuweisen.

Wir bieten Ihnen dieses Seminar zur Wahrnehmung dieser Fortbildungspflicht an. Es vermittelt Ihnen die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Bereich Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Pflichten, Verantwortlichkeiten und technische Neuerungen. Darüber hinaus dient es dem Erfahrungsaustausch unter den fachkundigen Personen bzw. Fachkräften zu aktuellen Themen aus der Praxis bei Errichtung und Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle.

Praxisnah und anhand von Fallbeispielen aus dem Betriebsalltag, werden der Umgang, die Klassifizierung und die Sortierung von schadstoffhaltigen Abfällen behandelt. Ebenso werden Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen, die aus der Missachtung gefahrgutrechtlicher und angrenzender Vorschriften (Arbeitssicherheit) resultieren können, besprochen.

Zur geforderten Dokumentation der Fortbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserer Schulung und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme einen Grundlehrgang TRGS 520 voraussetzt.

Themenschwerpunkte

  • Neuerungen umweltrelevanter Rechtsvorschriften
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV-Regelwerk
  • Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen (Neueinstufung)
  • Global Harmonisiertes System (GHS)
  • Betriebsanweisungen § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Kleinmengenregelung für gefährliche Abfälle
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen
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