Vollzug/ Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in der Praxis

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Beschreibung

Die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Teil der Mantelverordnung ist am 01.08.2023 in Kraft getreten und ersetzt die bisherigen Regelungen (LAGA Hinweise usw.). Mit der Ersatzbaustoffverordnung wurden bundeseinheitlich verbindliche Anforderungen an die Herstellung und Verwendung/ Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen festgelegt, die in der ein oder anderen Weise fast sämtliche Bauvorhaben betreffen werden. Die Umsetzung bzw. der Vollzug der neuen rechtlichen Regelungen stellt dabei alle Betroffenen vor große Herausforderungen.

Mit diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung, neue Verwertungsmöglichkeiten, …

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Die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Teil der Mantelverordnung ist am 01.08.2023 in Kraft getreten und ersetzt die bisherigen Regelungen (LAGA Hinweise usw.). Mit der Ersatzbaustoffverordnung wurden bundeseinheitlich verbindliche Anforderungen an die Herstellung und Verwendung/ Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen festgelegt, die in der ein oder anderen Weise fast sämtliche Bauvorhaben betreffen werden. Die Umsetzung bzw. der Vollzug der neuen rechtlichen Regelungen stellt dabei alle Betroffenen vor große Herausforderungen.

Mit diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung, neue Verwertungsmöglichkeiten, Beispiele für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken sowie über die Schnittstellen insbesondere zur BBodSchV (bodenschutzrechtliche Anforderungen u.a.) und DeponieV. Die Schulung vermittelt u.a. Kenntnisse zu den neuen Materialwerten, Änderungen bei der Probenahme und welche konkreten Anforderungen in der betrieblichen Praxis zu beachten sind.

Zielgruppe:

Hersteller (u.a. stationäre und mobile Aufbereitungsanlagen) und Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen, Abfallerzeuger und -entsorger, Abfallverbrennungsanlagen, Betreiber von Zwischenlagern und Deponien, Bauunternehmen im Straßen- und Tiefbau, Bauherren, Ingenieurbüros, Planer, Gutachter, Abfall-, Bodenschutz-, Genehmigungs- und Überwachungsbehörden usw.

Inhalte:

  • Einführung in die neue Ersatzbaustoffverordnung
  • Aufbau, Inhalte, Begriffe und Anwendungsbereiche
  • Annahmekontrollen
  • Güteüberwachung (Eignungsnachweis, werkseigene Produktionskontrolle,
    Fremdüberwachung, Probenahme u. Probenaufbereitung, Analytik, Klassifizierung
    mineralischer Ersatzbaustoffe, Dokumentation)
  • Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial/ Baggergut
    (Untersuchungspflicht, Klassifizierung, Dokumentation, Zwischenlager)
  • Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in techn. Bauwerke (u.a.
    Einsatzmöglichkeiten, Einbaubeschränkungen, behördliche Entscheidungen)
  • Anzeige- und Dokumentations-, Nachweis- und Katasterpflichten
  • getrennte Sammlung und Verwertung von mineralischen Abfällen aus techn.
    Bauwerken
  • Schnittstellen/ Bezüge zur BBodSchV, DeponieV und AltlastenV

Willkommen bei der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH!

Die IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH mit Sitz im brandenburgischen Mittenwalde ist ein unabhängiges und kundenorientiertes Unternehmen, zu dessen Leistungsspektrum Beratungs-, Überwachungs- und Zertifizierungsdienstleistungen in allen Bereichen der umweltrechtlichen Anlagengenehmigung und -überwachung gehören.

Unser Team öffentlich-bestellter und vereidigter Sachverständiger ist spezialisiert auf Zertifizierungen (Entsorgungsfachbetriebe-, Altfahrzeug- und Verpackungsverordnung, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Managementsysteme), genehmigungsrechtliche Beratungsleistungen (z. B. Genehmigungsverfahren nach BImSchG) und wasserrechtliche Prüfungen.

Darüber hinaus gehört die IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH zu den behördlich anerkannten Anbietern für Lehrgänge und Seminare in den Bereichen Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserrecht (z. B. für Fachkunde- und Fortbildungslehrgänge gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. für Abfall- und Immissionsschutzbeauftragte).

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