Update: Arbeitsrecht
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Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Unternehmen können langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, wenn die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung nicht berücksichtigt werden.
Der Koalitionsvertrag vom April 2025 sieht vor, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Regelung zu ersetzen und die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung umfassend zu regeln. Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz bringt unter anderem wichtige Neuerungen für Arbeitsverträge und Zeugnisse. Hinzu kommen geplante Erleichterungen bei der Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern. Neuerungen ergeben sich auch durch das Mutterschutzanpassungsgesetz.
Dauerbrenner wie die Arbeitsunfähigkeitsbesc…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Unternehmen können
langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, wenn
die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung nicht berücksichtigt
werden.
Der Koalitionsvertrag vom April 2025 sieht vor, die tägliche
Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Regelung zu ersetzen und
die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung umfassend zu regeln. Das
vierte Bürokratieentlastungsgesetz bringt unter anderem wichtige
Neuerungen für Arbeitsverträge und Zeugnisse. Hinzu kommen geplante
Erleichterungen bei der Beschäftigung von Rentnerinnen und
Rentnern. Neuerungen ergeben sich auch durch das
Mutterschutzanpassungsgesetz.
Dauerbrenner wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ihr
Beweiswert, fortbestehende Herausforderungen im Urlaubsrecht sowie
die korrekte Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes bleiben weiter
aktuell. Gleichzeitig sorgt die derzeit umgesetzte
Entgelttransparenzrichtlinie der EU für neue arbeitsrechtliche
Rahmenbedingungen.
Ziele & Nutzen
- Die Teilnehmenden bekommen einen Überblick über die aktuellsten und anstehenden arbeitsrechtlichen Gesetzesänderungen und Urteile.
- Die Teilnehmenden erhalten konkrete Handlungsempfehlungen und Tipps für die rechtssichere Umsetzung des Erlernten in ihrer Unternehmenspraxis.
- Während des Seminars haben die Teilnehmenden jederzeit die
Möglichkeit, ihre individuellen Fragen zu stellen und so von der
jahrelangen Erfahrung der Referentin und des Referenten zu
profitieren.
Methodik
Das Seminar kann als Präsenzveranstaltung oder als
Online-Live-Seminar gebucht werden. In beiden Formaten besteht das
Seminar aus einer Kombination aus Fachvortrag, Praxisbeispielen,
Erfahrungsberichten und Diskussionsrunden. Die Teilnehmenden haben
jederzeit die Gelegenheit, ihre individuellen Fragen zu stellen und
profitieren vom Erfahrungsaustausch mit der Referentin oder dem
Referenten sowie den anderen Teilnehmenden.
Online-Lernportal
Die Teilnehmenden erhalten Zugang zum Online-Lernportal der AKADEMIE HERKERT. Dort finden Sie alle Informationen zur Veranstaltung und Seminarunterlagen in digitaler Form.
Inhalte
Änderungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
- Abschluss von Arbeitsverträgen in elektronischer Form möglich
- Wegfall der zwingenden Schriftform bei der Zeugniserteilung
- Änderungen beim BEEG, PflegeZG und FampflegeZG
Aktuelles zur Arbeitsvergütung
- Mindestlohnsätze für 2026 und 2027 liegen vor
- Neue Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs
- Mindestlohn für Praktikanten?
- Aktuelle Rechtsprechung des BAG (Gender-Gap-Urteile, Bezahlung von Teilzeitkräften, Geltung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Vergütungsfragen)
- Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichlinie schreitet voran – was Unternehmen jetzt wissen müssen.
- Die Mitwirkungspflicht des Arbeitgebenden beim Verfall von Urlaub
- Zeitpunkt der Mitwirkung
- EuGH zum Verfall von Urlaub bei Krankheit – gilt die 15-Monatsfrist?
- Kann Urlaub noch verjähren? Worauf müssen Arbeitgebende achten?
- Verzicht auf Urlaub möglich?
- Berechnung der Urlaubsabgeltung bei Langzeitkranken nach neuester BAG-Rechtsprechung.
- Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – kommt die elektronische Arbeitszeiterfassung wie im Koalitionsvertrag vorgesehen? Welche Ausnahmen werden möglich sein?
- Neue höchstrichterliche Rechtsprechung zu Fragen der Arbeitszeit
- Tipps für die Gestaltung der Arbeitszeit bei mobiler Arbeit
- Neue Rechtsprechung zur Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen
- Sachgrundlose Befristung – aktuelle Rechtsprechung
- Zulässigkeit von Kettenbefristungen / ständiger Vertretungsbedarf
- Erleichterte Beschäftigung von Rentnern geplant
- Herausforderungen der Brückenteilzeit und deren rechtsichere Umsetzung
- Geplante steuerliche Begünstigung für Prämien bei Ausweitung der Arbeitszeit
- Weiterentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erschütterung des Beweiswerts von AU-Bescheinigungen – neue Chance für Arbeitgebende?
- Darlegungslast bei vermuteter Fortsetzungserkrankung
- Die „erkaufte“ AU-Bescheinigung
- Neuregelungen beim Kinderkrankengeld
- Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum AGG im Recruiting- Verfahren und bei der Durchführung von Arbeitsverhältnissen
- Auskunftsanspruch erfolgloser Bewerber/-innen
- Nichtbeachtung von Sonderkündigungsschutz und AGG
- Neue Rechtsprechung zur Diskriminierung von Schwerbehinderten
- EUGH zur mittelbaren Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Arbeitsrechtliche Komponenten des Selbstbestimmungsgesetzes
- Anspruch von Arbeitnehmenden auf mobiles Arbeiten und Homeoffice
- Vereinbarungen zum mobilen Arbeiten und optimale Vertragsgestaltung
- Versicherungsschutz beim mobilen Arbeiten
- Back to Office – Welche Möglichkeiten bestehen?
- Abmahnung und Kündigung – rechtssicheres Vorgehen
- Kündigung als „ultima ratio“
- Neueste Rechtsprechung zu den Kündigungstatbeständen
- Tipps für den Ausspruch rechtssicherer Kündigungen
- Aktuelle Rechtsprechung zum Zeugnisanspruch sowie Zeugnisberichtigungsanspruch
- Nach Vereinbarung ist elektronisches Zeugnis möglich
- Haben Arbeitnehmende Anspruch auf eine Dankesformel?
Teilnehmerkreis
Personalleiter/-innen, Personalsachbearbeiter/-innen, Personalbeauftragte, Führungskräfte und Geschäftsführer/-innen mit arbeitsrechtlicher Aufgabenstellung, arbeitsrechtlich interessierte Arbeitnehmer/-innen
Interview mit der Referentin Dr. Carmen Hergenröder
Wer sollte am Seminar Arbeitsrecht teilnehmen?
Das Seminar Arbeitsrecht wurde konzipiert für Arbeitgeber, für Mitarbeiter in führenden Positionen wie z. B. Personalbeauftragte, Personalleiter und Personalsachbearbeiter, für Führungskräfte mit arbeitsrechtlicher Aufgabenstellung sowie für Arbeitnehmer mit Führungsaufgaben, die an arbeitsrechtlichen Fragestellungen interessiert sind.
Wieso ist eine regelmäßige Teilnahme am Seminar empfehlenswert?
Arbeitsrecht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Das betrifft zum einen die Rechtsprechung, die sog. Grundsatzentscheidungen erlässt, welche das Arbeitsleben in rechtlicher Hinsicht bestimmen. Aber auch die Gesetzgebung ist rege und erlässt neue Gesetze bzw. reformiert bestehende. Aus diesem Grunde muss Arbeitgebern sowie Personalverantwortlichen die regelmäßige Teilnahme an arbeitsrechtlichen Seminaren dringend empfohlen werden. Nur auf diese Weise können sie sachgerechte und rechtlich fundierte Entscheidungen treffen und Unstimmigkeiten bzw. letztendlich sogar gerichtliche Auseinandersetzungen mit „ihren“ Arbeitnehmern bzw. dem Betriebsrat vermeiden.
Was sind die häufigsten Problemfälle, die Ihre Teilnehmer
mit ins Seminar bringen?
Diese sind vielschichtig. Oftmals geht es um Fragen der korrekten Abwicklung von Arbeitsverhältnissen wie z. B. im Falle der Erkrankung von Mitarbeitern bzw. bei Fragen der Urlaubsgestaltung. Aber auch der Umgang mit Mitarbeitern, die in Elternzeit, Mutterschutz bzw. Pflegezeit gehen, kann sich im Einzelfall schwierig gestalten. Tendenziell von Interesse sind zudem Problemstellungen im Hinblick auf die Nutzung betrieblicher Telekommunikationseinrichtungen, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement bzw. zu Zeugnisfragen und Zielvereinbarung. Letztendlich sind Probleme rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen von großer Bedeutung.
Sticht ein Thema heraus, das auf den Seminaren die meisten
Fragen aufwirft?
Das ist zweifelsohne die Frage, wie Arbeitgeber und Personalverantwortliche rechtssicher mit Abmahnungen oder Kündigungen auf ein Fehlverhalten von Arbeitnehmern reagieren können.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!

