Sicherheitsdatenblatt - Erwerb der Sachkunde

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Sicherheitsdatenblatt - Erwerb der Sachkunde

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Startdaten und Startorte

computer Online: Online-Live-Seminar
13. Okt 2025 bis 14. Okt 2025
placeOffenbach
8. Jan 2026 bis 9. Jan 2026
placeOffenbach
30. Jun 2026 bis 1. Jul 2026

Beschreibung

Zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gemäß Anhang II, Teil A, 0.2.3. der REACh-Verordnung und der CLP-Verordnung zu den wesentlichen Anforderungen an das europäische Sicherheitsdatenblatt mit Übungsteil zur praktischen Umsetzung
Beschreibung

Die REACh-Verordnung fordert von allen, die mit gefährlichen Stoffen und Gemischen zu tun haben (Herstellern, Distributoren und Importeuren), bei der Lieferung der Produkte den Abnehmern Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen, die durch „sachkundige Personen“ erstellt wurden.

Auszug aus dem Wortlaut von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:

"Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, die die besond…

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Zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gemäß Anhang II, Teil A, 0.2.3. der REACh-Verordnung und der CLP-Verordnung zu den wesentlichen Anforderungen an das europäische Sicherheitsdatenblatt mit Übungsteil zur praktischen Umsetzung
Beschreibung

Die REACh-Verordnung fordert von allen, die mit gefährlichen Stoffen und Gemischen zu tun haben (Herstellern, Distributoren und Importeuren), bei der Lieferung der Produkte den Abnehmern Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen, die durch „sachkundige Personen“ erstellt wurden.

Auszug aus dem Wortlaut von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:

"Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse der Verwender, soweit diese bekannt sind, berücksichtigt. Wer Stoffe und Gemische in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass die sachkundigen Personen entsprechende Schulungen einschließlich Auffrischkurse erhalten haben."

Die sachkundige Person muss ihre Sachkunde auf Verlangen der zuständige Behörde nachweisen. Die Sachkunde ist durch die Teilnahme an geeigneten Auffrischungskursen auf aktuellem Stand zu halten.

Die Erstellung bzw. Aktualisierung/Anpassung von Sicherheitsdatenblättern muss unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage erfolgen und ist im Anhang II der REACh-Verordnung geregelt.

AKTUELL: Anhang II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) wurde am 26. Juni 2020 novelliert veröffentlicht!

Sicherheitsdatenblätter müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft und ggf. an den aktuellen Rechtsstand angepasst werden. Zwingend notwendig wird eine Aktualisierung, wenn sich die Rechtslage ändert, neue Einstufungskriterien festgelegt werden und/oder Arbeitsplatzgrenzwerte einer Komponente angepasst werden. Der Inverkehrbringer eines Produktes ist jederzeit dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist.


Inhalte
  • Gesetzliche Grundlagen der europäischen und der nationalen chemikalienrelevanten Richtlinien
  • Vorschriften und Regelungen
    • Grundlagen REACh und CLP
    • EG-Richtlinien, Verordnungen, TRGS
    • Leitfaden
    • BG-Vorschriften
  • Rechtliche Grundlagen
    • Erste Hilfe
    • Maßnahmen im Schadensfall
    • Maßnahmen zum sicheren Umgang
  • PC-Eigenschaften (Kenntnisse und Bewertung)
  • Tox- und Ökotox-Daten (Kenntnisse und Bewertung)
  • Einstufung und Kennzeichnung inkl. Übungen
  • Kenntnisse zu den Transportvorschriften
  • Plausibilitätschecks
  • Hilfsmittel im Internet
  • Schnittstelle im SDB
    (TRGS 555 Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilung, Pflichten beim Umgang mit Gefahrstoffen)

Zielgruppe

Hersteller, Distributoren und Importeure chemischer Produkte, die mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) beauftragt sind, Prüfer von SDB (Behördenvertreter, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter von Herstellern chemischer Produkte), Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Lehr- und Ausbildungspersonal und Verantwortliche für das Gefahrstoffmanagement.

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