Menschenrechtsbeauftragter (TÜV).
placeMünchen 18. Mär 2026 bis 20. Mär 2026 |
placeHamburg 14. Apr 2026 bis 16. Apr 2026 |
placeKöln 1. Jun 2026 bis 3. Jun 2026 |
placeHannover 7. Sep 2026 bis 9. Sep 2026 |
placeNürnberg 7. Okt 2026 bis 9. Okt 2026 |
placeBerlin 18. Nov 2026 bis 20. Nov 2026 |
placeKöln 9. Dez 2026 bis 11. Dez 2026 |
Aktuell gibt es umfassende politische Diskussionen zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie den Regelungen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene (CSDDD). Es ist als Alternative ein "Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung" im Gespräch. Unbestritten ist, dass die Rolle eines "Menschenrechtsbeauftragten (TÜV)" sinnvoll und wertvoll im Hinblick auf eine werteorientierte Unternehmensführung ist. Die intensive Beschäftigung und Wahrung von (internationalen) Menschenrechten und Einhaltung von Umweltauflagen sollte für Unternehmen eine unverzichtbare Verpflichtung sein. Dabei haben die deutschen Vorgaben für Unternehmen zur Einhaltung mens…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Aktuell gibt es umfassende politische Diskussionen zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie den Regelungen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene (CSDDD). Es ist als Alternative ein "Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung" im Gespräch. Unbestritten ist, dass die Rolle eines "Menschenrechtsbeauftragten (TÜV)" sinnvoll und wertvoll im Hinblick auf eine werteorientierte Unternehmensführung ist. Die intensive Beschäftigung und Wahrung von (internationalen) Menschenrechten und Einhaltung von Umweltauflagen sollte für Unternehmen eine unverzichtbare Verpflichtung sein. Dabei haben die deutschen Vorgaben für Unternehmen zur Einhaltung menschlicher Sorgfaltspflichten hohe Relevanz und stehen im internationalen Zusammenspiel mit den Regelungen diverser Länder (u.a. Frankreich, UK, USA). Auch weiterhin drohen Sanktionen bei massiven Verletzungen der Menschenrechte, die es zwingend zu vermeiden gilt.
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