Strahlenschutzkurs zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen

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Strahlenschutzkurs zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen

Umweltinstitut Offenbach GmbH
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Startdaten und Startorte
placeRüsselsheim
14. Sep 2026 bis 16. Sep 2026
Beschreibung
Dreitägiger staatlich anerkannter Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 25 StrlSchG, Fachkundegruppe S5, Module GG und FA
Beschreibung

Firmen, die Reparatur-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten in fremden Anlagen oder Einrichtungen durchführen, in denen die Mitarbeiter ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, benötigen eine behördliche Genehmigung zur Durchführung.

Um eine Genehmigung von der zuständigen Behörde für diese Arbeiten zu erlangen, muss nach § 25 Strahlenschutzgesetz mindestens ein ausgebildeter Strahlenschutzbeauftragter (SSB), der die Strahlenschutzfachkundegruppe S5 nachgewiesen hat, der Behörde benannt werden.

Die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten is…

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Dreitägiger staatlich anerkannter Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 25 StrlSchG, Fachkundegruppe S5, Module GG und FA
Beschreibung

Firmen, die Reparatur-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten in fremden Anlagen oder Einrichtungen durchführen, in denen die Mitarbeiter ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, benötigen eine behördliche Genehmigung zur Durchführung.

Um eine Genehmigung von der zuständigen Behörde für diese Arbeiten zu erlangen, muss nach § 25 Strahlenschutzgesetz mindestens ein ausgebildeter Strahlenschutzbeauftragter (SSB), der die Strahlenschutzfachkundegruppe S5 nachgewiesen hat, der Behörde benannt werden.

Die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten ist von einer verantwortlichen Person zu übernehmen, welche die Fachkunde S5 in einem staatlich anerkannten Strahlenschutzkurs erworben hat.


Ziele

Der Lehrgang dient dem Erwerb der Fachkunde für Strahlenschutzbeauftragte, Fachkundegruppe S5, im Sinne der Strahlenschutzverordnung bei der Beschäftigung von Eigenpersonal als beruflich strahlenexponierte Personen.

Firmen und Einzelunternehmen, die in fremden Strahlenschutzbereichen ihre Leistungen anbieten möchten, benötigen eine Genehmigung nach § 25 StrlSchG.


Zielgruppe

Techniker, Monteure, Laboranten, externe Dienstleister (z. B. Reinigungsfirmen), Ingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Personen, die in den Arbeitsbereichen Kerntechnische Anlagen, Radionuklidlaboratorien, Beschleuniger usw. tätig werden.

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