Asbest-Sachkunde für den Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungs- und Transportunternehmen

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Asbest-Sachkunde für den Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungs- und Transportunternehmen

Umweltinstitut Offenbach GmbH
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Startdaten und Startorte

placeOffenbach
3. Feb 2025 bis 4. Feb 2025
placeOffenbach
5. Mär 2025 bis 6. Mär 2025
placePotsdam
24. Mär 2025 bis 25. Mär 2025
placeKöln
7. Apr 2025 bis 8. Apr 2025
placeOffenbach
14. Apr 2025 bis 15. Apr 2025
placeHamburg
8. Mai 2025 bis 9. Mai 2025
placeOffenbach
26. Mai 2025 bis 27. Mai 2025
placeStuttgart
2. Jun 2025 bis 3. Jun 2025
placeOffenbach
16. Jun 2025 bis 17. Jun 2025
placePotsdam
7. Jul 2025 bis 8. Jul 2025
placeMünchen (Holzkirchen)
21. Jul 2025 bis 22. Jul 2025
placeOffenbach
18. Aug 2025 bis 19. Aug 2025
placeHamburg
8. Sep 2025 bis 9. Sep 2025
placeOffenbach
15. Sep 2025 bis 16. Sep 2025
placeOffenbach
14. Okt 2025 bis 15. Okt 2025
placeKöln
20. Okt 2025 bis 21. Okt 2025
placePotsdam
3. Nov 2025 bis 4. Nov 2025
placeOffenbach
17. Nov 2025 bis 18. Nov 2025
placeStuttgart
17. Nov 2025 bis 18. Nov 2025
placeHamburg
24. Nov 2025 bis 25. Nov 2025

Beschreibung

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.
Beschreibung

Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht …

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Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.
Beschreibung

Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C


Inhalte
  • Asbestzementprodukte
  • Abfallrechtliche Grundlagen der Asbestentsorgung
  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
  • Vorschriften und Regelungen zum Umgang mit Asbest(-zement) 
  • Verwendung von Asbest
  • Maßnahmen zur Sicherheit
  • Arbeitsgeräte 
  • Personelle Anforderungen 
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
  • Betriebsanweisungen und Unterweisungen
  • Instandhaltungsarbeiten

Zielgruppe
  • Beförderer von Asbestabfällen
  • Mitarbeiter von mobilen und stationären Schadstoffannahmestellen sowie von Zwischenlagern
  • Betriebsleiter und Führungspersonal von Transport- und Entsorgungsunternehmen, verantwortliche Personen gemäß EfbV / AbfAEV oder Personen, die als betriebliche Abfallbeauftragte bestellt werden sollen.

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