Asbest-Sachkunde für den Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungs- und Transportunternehmen
Startdaten und Startorte
placeOffenbach 3. Feb 2025 bis 4. Feb 2025 |
placeOffenbach 5. Mär 2025 bis 6. Mär 2025 |
placePotsdam 24. Mär 2025 bis 25. Mär 2025 |
placeKöln 7. Apr 2025 bis 8. Apr 2025 |
placeOffenbach 14. Apr 2025 bis 15. Apr 2025 |
placeHamburg 8. Mai 2025 bis 9. Mai 2025 |
placeOffenbach 26. Mai 2025 bis 27. Mai 2025 |
placeStuttgart 2. Jun 2025 bis 3. Jun 2025 |
placeOffenbach 16. Jun 2025 bis 17. Jun 2025 |
placePotsdam 7. Jul 2025 bis 8. Jul 2025 |
placeMünchen (Holzkirchen) 21. Jul 2025 bis 22. Jul 2025 |
placeOffenbach 18. Aug 2025 bis 19. Aug 2025 |
placeHamburg 8. Sep 2025 bis 9. Sep 2025 |
placeOffenbach 15. Sep 2025 bis 16. Sep 2025 |
placeOffenbach 14. Okt 2025 bis 15. Okt 2025 |
placeKöln 20. Okt 2025 bis 21. Okt 2025 |
placePotsdam 3. Nov 2025 bis 4. Nov 2025 |
placeOffenbach 17. Nov 2025 bis 18. Nov 2025 |
placeStuttgart 17. Nov 2025 bis 18. Nov 2025 |
placeHamburg 24. Nov 2025 bis 25. Nov 2025 |
Beschreibung
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.Beschreibung
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht …
Frequently asked questions
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Beschreibung
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.
Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industriedemontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich
um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von
gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine
Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und
Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem
staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde
erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von
sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest
wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B.
nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und
Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen
Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese
Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich
anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und
künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und
Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C
Inhalte
- Asbestzementprodukte
- Abfallrechtliche Grundlagen der Asbestentsorgung
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Vorschriften und Regelungen zum Umgang mit Asbest(-zement)
- Verwendung von Asbest
- Maßnahmen zur Sicherheit
- Arbeitsgeräte
- Personelle Anforderungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen
- Instandhaltungsarbeiten
Zielgruppe
- Beförderer von Asbestabfällen
- Mitarbeiter von mobilen und stationären Schadstoffannahmestellen sowie von Zwischenlagern
- Betriebsleiter und Führungspersonal von Transport- und Entsorgungsunternehmen, verantwortliche Personen gemäß EfbV / AbfAEV oder Personen, die als betriebliche Abfallbeauftragte bestellt werden sollen.
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