Aktualisierungskurs - Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit
Startdaten und Startorte
computer Online: Online-Live-Seminar 23. Okt 2025 |
computer Online: Online-Live-Seminar 4. Dez 2025 |
Beschreibung
Staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß § 28 Abs.3 der GenTSV (2019) für Personen mit entsprechender Sachkundevoraussetzung, die bereits einen anerkannten Grundkurs besucht habenBeschreibung
Beschäftigte dürfen mit gentechnischen Arbeiten nur beauftragt werden, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Projektleiter und Beauftragte müssen im Rahmen der erforderlichen Sachkunde den Besuch einer anerkannten zweitägigen Fortbildungsveranstaltung nachweisen.
Im März 2021 trat die neue GenTSV in Kraft. Die Verordnung enthält in §28 eine Fortbildungspflicht für Projektleiter und Beauftragte für die biologische Sicherheit nach 5 Jahren.
Projektleiter und Beauftragte, die bereits eine anerka…
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Beschreibung
Beschäftigte dürfen mit gentechnischen Arbeiten nur beauftragt werden, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Projektleiter und Beauftragte müssen im Rahmen der erforderlichen Sachkunde den Besuch einer anerkannten zweitägigen Fortbildungsveranstaltung nachweisen.
Im März 2021 trat die neue GenTSV in Kraft. Die Verordnung enthält in §28 eine Fortbildungspflicht für Projektleiter und Beauftragte für die biologische Sicherheit nach 5 Jahren.
Projektleiter und Beauftragte, die bereits eine anerkannte zweitägige Fortbildung besucht haben, müssen gemäß der Novelle der GenTSV ihre Kenntnisse mindestens alle 5 Jahre in einem anerkannten Aktualisierungs-Lehrgang auffrischen.
Eine Aktualisierung Ihrer Fortbildung muss spätestens bis zum 28.02.2026 erfolgt sein, wenn der Besuch des Grundkurses mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Mit Teilnahme an diesem Aktualiserungskurs erfüllen Sie diese Anforderung. Sie erhalten aktuell und praxisnah in einem Tag die erforderlichen Kenntnisse zur Erhaltung der Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit nach §28 der neuen Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV).
Ziele
Der Lehrgang dient Projektleitern und Beauftragten für die biologiche Sicherheit, die bereits einen anerkannten zweitägigen Grundkurs besucht haben, ihre Kenntnisse zu vertiefen und zu aktualisieren.
Sie weisen mit der Teilnahme an dem anerkannten eintägigen Aktualisierungslehrgang die Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht nach §28 GenTSV nach.
Inhalte
Aktuelle Regelungen zur Anwendung der Gentechnik und in anderem öffentlichem Recht:
- Internationale und nationale Vorschriften
- Neue Anforderungen der Novelle der GenTSV und Änderungen gegenüber der bisherigen GenTSV.
- Neuerung zu Rechten und Pflichten von Betreibern, Projektleitern und BBS
- Fragen zur Antragstellung und zu Anzeigen nach GenTG und verwandten Rechtsgebieten: Arbeitsschutz, Seuchenrecht, Transportrecht und sonstige Rechtsvorschriften
- Häufige Fragen aus der Praxis
Aktuelles zur Risikobewertung und Sicherheitseinstufung:
- Aktuelles zu Sicherheitsaspekten bei der Risikobewertung und im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
- Neue Aspekte und mögliche Probleme bei der Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten
Bau- und Ausrüstung:
- Neue Aspekte und mögliche Probleme sicherheitsrelevanter Geräte und Einrichtungen
Aktuelle Fragen aus der Praxis:
- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- Organisatorische Maßnahmen, sichere Arbeitsweise, bewusstes Handeln,
- ggf. Gentherapie, Freisetzung
Zielgruppe
- Biologen, Chemiker, (Tier-)Mediziner, Ingenieure, die als Projektleiter oder Beauftragte für die Biologische Sicherheit tätig sind und bereits einen anerkannten Grundkurs besucht haben.
- Führungskräfte, die Wissen auf dem Gebiet des aktuellen Gentechnikrechts benötigen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
- Sonstige Personen, die Ihre Kenntnisse vertiefen und aktualisieren wollen.
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