Zur Prüfung befähigte Person von Pressen und ähnlichen Maschinen Vermittlung der Prüffachkunde nach TRBS
Startdaten und Startorte
place66280 Sulzbach 15. Dez 2026 bis 16. Dez 2026 |
Beschreibung
INHALT:
- BetrSichV / Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
-
- TRBS 1201 und TRBS 1203
- Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie bzw. der neuen Maschinenverordnung
- DGUV Vorschriften
-
- DGUV Information 209-008 Einrichten von Pressen
- DGUV Information 209-030 Pressenprüfung
- Anforderungen aus DIN EN ISO 16092-1:2019-08 sowie Hinweise zu weiteren anlagenbezogenen Normen
- Arten von Sicherheitseinrichtungen
-
- Zweihandbedienung
- Lichtvorhänge
- Geschützte Werkzeuge
- Trennende Schutzeinrichtungen
- Pressensicherheitsventil
- Sicherheits-Hydraulikblock
- Pflichten einer zur Prüfung befähigten Person
- Betriebsanweisung
- Bedeutung der Betriebsanleitung des Herstellers
- Bestimmungsgemäße Verwendung vo…
Frequently asked questions
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INHALT:
- BetrSichV / Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
-
- TRBS 1201 und TRBS 1203
- Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie bzw. der neuen Maschinenverordnung
- DGUV Vorschriften
-
- DGUV Information 209-008 Einrichten von Pressen
- DGUV Information 209-030 Pressenprüfung
- Anforderungen aus DIN EN ISO 16092-1:2019-08 sowie Hinweise zu weiteren anlagenbezogenen Normen
- Arten von Sicherheitseinrichtungen
-
- Zweihandbedienung
- Lichtvorhänge
- Geschützte Werkzeuge
- Trennende Schutzeinrichtungen
- Pressensicherheitsventil
- Sicherheits-Hydraulikblock
- Pflichten einer zur Prüfung befähigten Person
- Betriebsanweisung
- Bedeutung der Betriebsanleitung des Herstellers
- Bestimmungsgemäße Verwendung von Pressen
- Pressenprüfbuch
-
- Beschreibung / Erläuterung der Prüfung einer metallbe- und verarbeitenden Presse, einschließlich Dokumentation der Prüfung
ZIELGRUPPE:
Erfahrenes Fachpersonal, das die Voraussetzungen der TRBS 1203
erfüllt und zukünftig als zur Prüfung befähigten Person bestellt
werden soll.
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital) als Nachweis der
Fachkenntnisse
HINWEIS:
Der Unternehmer darf nur Personen, die die unter Ziel genannten
Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach §
14 BetrSichV beauftragen.
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