Baustellenkoordinator - RAB 30 Anlage C Teil 2: Ausbildung zum SiGeKo: Know-how im Bereich Koordinatoren
place66280 Sulzbach 23. Feb 2026 bis 26. Feb 2026check_circle Garantierte Durchführung |
place90449 Nürnberg 23. Jun 2026 bis 26. Jun 2026 |
place45525 Hattingen 23. Nov 2026 bis 26. Nov 2026 |
INHALT:
- Die Baustellenverordnung
- Koordinierung während der Planung der Ausführung
-
- Aufgaben des Koordinators
- Sicherheits- und Gesundheitsplan
- Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
- Koordinierung während der Ausführung des Bauvorhabens
-
- Aufgaben des Koordinators
- Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung
- Umgang mit Konfliktsituationen
- Rechtliche Grundlagen
- Zertifikatsprüfung
ZIELGRUPPE:
Personen mit baufachlichen Vorkenntnissen gemäß RAB 30 Anlage A sowie mit arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen gemäß Anlage B, die die Anerkennung als SiGeKo anstreben
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital) Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
INHALT:
- Die Baustellenverordnung
- Koordinierung während der Planung der Ausführung
-
- Aufgaben des Koordinators
- Sicherheits- und Gesundheitsplan
- Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
- Koordinierung während der Ausführung des Bauvorhabens
-
- Aufgaben des Koordinators
- Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung
- Umgang mit Konfliktsituationen
- Rechtliche Grundlagen
- Zertifikatsprüfung
ZIELGRUPPE:
Personen mit baufachlichen Vorkenntnissen gemäß RAB 30 Anlage A
sowie mit arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen gemäß Anlage B, die
die Anerkennung als SiGeKo anstreben
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital) Nach bestandener
Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat "Fachkundenachweis
Baustellenkoordinator - RAB 30 Anlage C".
HINWEIS:
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gemäß RAB 30 Anlage B oder
Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit sind u. a.
Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit als SiGeKo. Als
Baustellenkoordinator nach RAB 30 dürfen nur solche Personen tätig
werden, die Kenntnisse der RAB 30 Anlage A, B und C nachweisen
können und die mindestens 2 Jahre fachübergreifende Kenntnisse über
Arbeitsabläufe in Planung und / oder Ausführung von Baumaßnahmen
verfügen.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!

