Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Staatlich anerkannter Lehrgang im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes - Ausbildungsstufe III - Präsenzphase 5

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Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Staatlich anerkannter Lehrgang im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes - Ausbildungsstufe III - Präsenzphase 5

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Beschreibung

INHALT:

Ausbildungsstufe III (Erforderlich, Forderung der BGs)

Präsenzphase 5: (Dauer: Minimum 10 Tage, Maximum 15 Tage)  


  • Abhängig von den Rahmenthemen, erforderlichen Lerneinheiten der jeweiligen BGs
  • Ausgewählte Themen in Abhängigkeit der verschiedenen Branchen und Vorgabe der jeweiligen DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers  

Lernerfolgskontrolle (LEK) 4

ZIELGRUPPE:

Ingenieure, Techniker, Meister und Personen mit Ausnahmegenehmigung, die als Fachkraft für Arbeitssicherheit zukünftig den betrieblichen Arbeitsschutz koordinieren sollen

HINWEIS:

In diesem Bereich bieten wir auch Webinare an. Die Termine sowie weitere Informationen dazu finden Sie auf u…

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Ausbildungsstufe III (Erforderlich, Forderung der BGs)

Präsenzphase 5: (Dauer: Minimum 10 Tage, Maximum 15 Tage)  


  • Abhängig von den Rahmenthemen, erforderlichen Lerneinheiten der jeweiligen BGs
  • Ausgewählte Themen in Abhängigkeit der verschiedenen Branchen und Vorgabe der jeweiligen DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers  

Lernerfolgskontrolle (LEK) 4

ZIELGRUPPE:

Ingenieure, Techniker, Meister und Personen mit Ausnahmegenehmigung, die als Fachkraft für Arbeitssicherheit zukünftig den betrieblichen Arbeitsschutz koordinieren sollen

HINWEIS:

In diesem Bereich bieten wir auch Webinare an. Die Termine sowie weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Weiterbildung / Webinare.

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