Startdaten und Startorte
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Beschreibung
Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV)“ legt seit Januar 2015 im § 3 Abs. 2 fest, dass Gefährdungsbeurteilungen nur noch von fachkundigem Personal durchgeführt werden dürfen. Unser praxisnahes Seminar vermittelt Ihnen die dafür erforderliche Fachkunde.
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Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung
-BetrSichV)“ legt seit Januar 2015 im § 3 Abs. 2 fest, dass
Gefährdungsbeurteilungen nur noch von fachkundigem Personal
durchgeführt werden dürfen. Unser praxisnahes Seminar vermittelt
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