Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).
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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers. Anspruch darauf haben Beschäftigte, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Nach § 167 Abs. 2 SGB IX werden die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit ermittelt, um sie künftig zu vermeiden. Gesundheitsbedingten Gefährdungen des Arbeitsverhältnisses soll vorgebeugt werden. BEM ist laut Gesetz ein Angebot an die Beschäftigten, keine Verpflichtung. Aber: Nur durch BEM können individuelle Hilfen ermittelt und umgesetzt werden.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers. Anspruch darauf haben Beschäftigte, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Nach § 167 Abs. 2 SGB IX werden die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit ermittelt, um sie künftig zu vermeiden. Gesundheitsbedingten Gefährdungen des Arbeitsverhältnisses soll vorgebeugt werden. BEM ist laut Gesetz ein Angebot an die Beschäftigten, keine Verpflichtung. Aber: Nur durch BEM können individuelle Hilfen ermittelt und umgesetzt werden.
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