Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).

DauerinfoDer für eine Lernmaßnahme erforderliche Zeitaufwand (z. B. ein Monat bei einem Lernaufwand von 32 Stunden)
StudienbelastunginfoDer von einem Teilnehmenden erwartete Gesamtaufwand, der sich aus Unterrichtsstunden und Stunden für das Selbststudium für die gesamte Lernmaßnahme zusammensetzt.
Ausführung
Vor Ort
Startdatum und Ort

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).

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Startdaten und Startorte
placeKöln
1. Okt 2026
placeNürnberg
13. Okt 2026
placeDresden
6. Nov 2026
Beschreibung

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers. Anspruch darauf haben Beschäftigte, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Nach § 167 Abs. 2 SGB IX werden die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit ermittelt, um sie künftig zu vermeiden. Gesundheitsbedingten Gefährdungen des Arbeitsverhältnisses soll vorgebeugt werden. BEM ist laut Gesetz ein Angebot an die Beschäftigten, keine Verpflichtung. Aber: Nur durch BEM können individuelle Hilfen ermittelt und umgesetzt werden.

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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers. Anspruch darauf haben Beschäftigte, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Nach § 167 Abs. 2 SGB IX werden die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit ermittelt, um sie künftig zu vermeiden. Gesundheitsbedingten Gefährdungen des Arbeitsverhältnisses soll vorgebeugt werden. BEM ist laut Gesetz ein Angebot an die Beschäftigten, keine Verpflichtung. Aber: Nur durch BEM können individuelle Hilfen ermittelt und umgesetzt werden.

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