Laserschutzbeauftragter - Fortbildung Aktualisierung der Kenntnisse für technische Anwendungen

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Ausführung
Vor Ort, Online
Startdatum und Ort

Laserschutzbeauftragter - Fortbildung Aktualisierung der Kenntnisse für technische Anwendungen

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
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Startdaten und Startorte

computer Online: TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG OnlineCampus, 22525, Hamburg, Große Bahnstraße 31
11. Apr 2024
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Dresden, 01069, Dresden, Prager Str. 3
19. Apr 2024
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Rhein-Ruhr, 45127, Essen, II. Hagen 7
7. Mai 2024
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Bremen, 28199, Bremen, Airbus-Allee 3
23. Mai 2024
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Köln, 50679, Köln, Brügelmannstr. 5
6. Jun 2024
computer Online: TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG OnlineCampus, 22525, Hamburg, Große Bahnstraße 31
11. Jun 2024
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Braunschweig, 38112, Braunschweig, Schmalbachstr. 16
25. Jun 2024
computer Online: TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG OnlineCampus, 22525, Hamburg, Große Bahnstraße 31
20. Aug 2024
computer Online: TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG OnlineCampus, 22525, Hamburg, Große Bahnstraße 31
9. Okt 2024
computer Online: TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG OnlineCampus, 22525, Hamburg, Große Bahnstraße 31
27. Nov 2024
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hamburg, 22525, Hamburg, Große Bahnstr. 31
19. Dez 2024

Beschreibung

Bereits erfolgte Teilnahme an einem Grundlehrgang für Laserschutzbeauftragte#Erweiterung der Kenntnisse mit Bezug auf den aktuellen Stand der Technik
- Arbeitsschutzgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (hinsichtlich CE-Kennzeichnung/Konformitätserklärung, insbesondere bei „Eigenbau“)
- aktuelle Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Gefahrstoff- und Umweltschutzrecht (hinsichtlich möglicher Sekundär-Risiken durch die Anwendungsprozesse und Entsorgung von Nebenprodukten)

Hinweise zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen nach
- Arbeitsstättenregeln
- TRBS 1203
- TR…

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Bereits erfolgte Teilnahme an einem Grundlehrgang für Laserschutzbeauftragte#Erweiterung der Kenntnisse mit Bezug auf den aktuellen Stand der Technik
- Arbeitsschutzgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (hinsichtlich CE-Kennzeichnung/Konformitätserklärung, insbesondere bei „Eigenbau“)
- aktuelle Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Gefahrstoff- und Umweltschutzrecht (hinsichtlich möglicher Sekundär-Risiken durch die Anwendungsprozesse und Entsorgung von Nebenprodukten)

Hinweise zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen nach
- Arbeitsstättenregeln
- TRBS 1203
- TROS Laserstrahlung, Anhang 1
- DIN EN 60825-1:2015-07

Erfahrungsaustausch und Diskussion
#Fortbildung für Laserschutzbeauftragte: Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse für technische Anwendungen und kommen Sie der gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung nach. Sie halten Ihr für die Erfüllung der verantwortungsvollen Aufgaben notwendiges Fachwissen aktuell und auf dem neuesten Stand: Durch die Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sind alle zum Laserschutzbeauftragten bestellten Personen zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Hiermit wird sichergestellt, dass der Laserschutzbeauftragte sein Fachwissen auf dem aktuellen Stand hält.

Diese Regelung betrifft nicht nur neu bestellte Laserschutzbeauftragte, sondern auch Personen, die schon in der Vergangenheit mit dieser Aufgabe betreut waren und diese auch zukünftig weiterhin ausüben werden.

Weiterhin sind in der OStrV die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten definiert. Neben der Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Durchführung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen muss der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb der eingesetzten Laser gewährleisten.
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