Um- und Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges und der Überlassungspflicht für Abfälle

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Um- und Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges und der Überlassungspflicht für Abfälle

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„Um- und Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges und der Überlassungspflicht für Abfälle“ lautet der Titel des Workshops, der am 18. Oktober 2021 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Bereits seit Inkrafttreten des KrWG ist Gegenstand ständiger Auseinandersetzung die Frage, ob Abfälle durch Erzeuger und Besitzer dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden müssen.

Hierbei ging es zunächst um die Erschließung möglichst kostengünstiger Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen.

Damit einher ging die Problematik der Entsorgungssicherheit, insbesondere für die öffentlich-re…

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„Um- und Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges und der Überlassungspflicht für Abfälle“ lautet der Titel des Workshops, der am 18. Oktober 2021 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Bereits seit Inkrafttreten des KrWG ist Gegenstand ständiger Auseinandersetzung die Frage, ob Abfälle durch Erzeuger und Besitzer dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden müssen.

Hierbei ging es zunächst um die Erschließung möglichst kostengünstiger Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen.

Damit einher ging die Problematik der Entsorgungssicherheit, insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Frage der Planungssicherheit und Anlagenauslastung.

Mangels fehlender Konkretisierung durch die Normgeber erfolgte die Ausgestaltung des Abfallrechtes durch die Rechtsprechung.

Auch durch die GewAbfV ist eine Klärung nicht eingetreten.

Weiterhin erfolgt die Ausgestaltung der Abfallentsorgung entscheidend maßgeblich durch die Rechtsprechung, insbesondere hinsichtlich der Überlassungspflicht.

Hervorzuheben ist die Rechtsprechung zu den Beweis- bzw. Darlegungspflichten der Abfallerzeuger und -besitzer.

Die Situation hat sich gravierend verändert: Da nun auch Abfälle zur Beseitigung nicht mehr unbehandelt deponiert werden dürfen, ist quasi über Nacht der Entsorgungsmarkt völlig neu "gemischt" worden. 

Bis dahin bestehende Entsorgungswege sind teilweise entfallen, die Entsorgungskosten, auch auf dem "freien Markt", sind erheblich gestiegen, weil ausreichende Vorbehandlungskapazitäten -teilweise- noch fehlen.

Im Workshop werden Fragen zur Überlassungspflicht und zum Anschluss- und Benutzungszwang unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ausführlich diskutiert.

Einen breiten Raum nehmen die Bearbeitung konkreter Beispiele und die Erarbeitung von Lösungsansätzen ein.

Hierzu sind konkrete Anfragen zu Vor-Ort-Problemen von Teilnehmern im Vorfeld des Workshops ausdrücklich erwünscht. 

Der Workshop richtet sich an Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und Abfallbehörden, an Betreiber von Entsorgungsanlagen sowie Abfallerzeuger und -besitzer.

Programm

09.30 Uhr Ausgangslage und Problembeschreibung

- Begrifflichkeiten

- Abgrenzungsfragen, insbesondere Verwertung – Beseitigung

- Regelungsansätze durch Gesetz / Verordnung und durch Satzungen

10.45 Uhr Kaffeepause

11.00 Uhr Überlassungspflicht

- Voraussetzung und Regelungsinhalt

- Beispiele und Rechtsprechung

- Anordnungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten

- Kontrollmöglichkeiten

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Anschluss- und Benutzungszwang

- Grundsätzliche Regelungen und Möglichkeiten der Ausgestaltung

- A+B-Zwang für einzelne Phasen der Abfallentsorgung

- Differenzierung des A+B-Zwanges für verschiedene Abfälle

- Ausschluss von der Entsorgung

- Notwendigkeit von Befreiungsmöglichkeiten (?)

- Anordnungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten

- Beispiele und Rechtsprechung

- Kontrollmöglichkeiten

15.15 Uhr Kaffeepause

15.30 Uhr Umsetzung in der Praxis

- Beispiele (ganzheitliche Betrachtung)

- Verwaltungsrechtliche Eckpunkte

- Ahndungsmöglichkeiten

16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.30 Uhr Ende der Veranstaltung


Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend. 

Teilnahmegebühr: 329€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://iwu-ev.de/pdf/A211018.pdf

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