Um- und Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges und der Überlassungspflicht für Abfälle
Startdaten und Startorte
IWU - Institut für Wirtschaft und Umwelt Magdeburg bietet seine Kurse in den folgenden Regionen an: Magdeburg
Beschreibung
„Um- und Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges und der Überlassungspflicht für Abfälle“ lautet der Titel des Workshops, der am 18. Oktober 2021 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Bereits seit Inkrafttreten des KrWG ist Gegenstand ständiger Auseinandersetzung die Frage, ob Abfälle durch Erzeuger und Besitzer dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden müssen.
Hierbei ging es zunächst um die Erschließung möglichst kostengünstiger Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen.
Damit einher ging die Problematik der Entsorgungssicherheit, insbesondere für die öffentlich-re…

Frequently asked questions
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„Um- und Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges und der Überlassungspflicht für Abfälle“ lautet der Titel des Workshops, der am 18. Oktober 2021 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Bereits seit Inkrafttreten des KrWG ist Gegenstand ständiger
Auseinandersetzung die Frage, ob Abfälle durch Erzeuger und
Besitzer dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen
werden müssen.
Hierbei ging es zunächst um die Erschließung möglichst
kostengünstiger Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle aus anderen
Herkunftsbereichen.
Damit einher ging die Problematik der Entsorgungssicherheit,
insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die
Frage der Planungssicherheit und Anlagenauslastung.
Mangels fehlender Konkretisierung durch die Normgeber erfolgte die
Ausgestaltung des Abfallrechtes durch die Rechtsprechung.
Auch durch die GewAbfV ist eine Klärung nicht eingetreten.
Weiterhin erfolgt die Ausgestaltung der Abfallentsorgung
entscheidend maßgeblich durch die Rechtsprechung, insbesondere
hinsichtlich der Überlassungspflicht.
Hervorzuheben ist die Rechtsprechung zu den Beweis- bzw.
Darlegungspflichten der Abfallerzeuger und -besitzer.
Die Situation hat sich gravierend verändert: Da nun auch Abfälle
zur Beseitigung nicht mehr unbehandelt deponiert werden dürfen, ist
quasi über Nacht der Entsorgungsmarkt völlig neu "gemischt"
worden.
Bis dahin bestehende Entsorgungswege sind teilweise entfallen, die
Entsorgungskosten, auch auf dem "freien Markt", sind erheblich
gestiegen, weil ausreichende Vorbehandlungskapazitäten -teilweise-
noch fehlen.
Im Workshop werden Fragen zur Überlassungspflicht und zum
Anschluss- und Benutzungszwang unter Berücksichtigung der aktuellen
Rechtsprechung ausführlich diskutiert.
Einen breiten Raum nehmen die Bearbeitung konkreter Beispiele und
die Erarbeitung von Lösungsansätzen ein.
Hierzu sind konkrete Anfragen zu Vor-Ort-Problemen von Teilnehmern
im Vorfeld des Workshops ausdrücklich erwünscht.
Der Workshop richtet sich an Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger und Abfallbehörden, an Betreiber von
Entsorgungsanlagen sowie Abfallerzeuger und -besitzer.
Programm
09.30 Uhr Ausgangslage und Problembeschreibung
- Begrifflichkeiten
- Abgrenzungsfragen, insbesondere Verwertung – Beseitigung
- Regelungsansätze durch Gesetz / Verordnung und durch Satzungen
10.45 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr Überlassungspflicht
- Voraussetzung und Regelungsinhalt
- Beispiele und Rechtsprechung
- Anordnungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten
- Kontrollmöglichkeiten
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Anschluss- und Benutzungszwang
- Grundsätzliche Regelungen und Möglichkeiten der Ausgestaltung
- A+B-Zwang für einzelne Phasen der Abfallentsorgung
- Differenzierung des A+B-Zwanges für verschiedene Abfälle
- Ausschluss von der Entsorgung
- Notwendigkeit von Befreiungsmöglichkeiten (?)
- Anordnungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten
- Beispiele und Rechtsprechung
- Kontrollmöglichkeiten
15.15 Uhr Kaffeepause
15.30 Uhr Umsetzung in der Praxis
- Beispiele (ganzheitliche Betrachtung)
- Verwaltungsrechtliche Eckpunkte
- Ahndungsmöglichkeiten
16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine
Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 329€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter
https://iwu-ev.de/pdf/A211018.pdf
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