Anschluss- und Benutzungszwang - Um- und Durchsetzung in Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Startdaten und Startorte
IWU - Institut für Wirtschaft und Umwelt Magdeburg bietet seine Kurse in den folgenden Regionen an: Magdeburg
Beschreibung
„Anschluss- und Benutzungszwang - Um- und Durchsetzung in Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung“ lautet der Titel eines Workshops, der am 27. April 2021 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Nach § 56 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die nach Landesrecht dazu verpflichtet sind.
Diese Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich zur Erfüllung ihrer Pflicht zwar Dritter bedienen; eine vollständige Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ist im Wasserhaushaltsgesetz nicht vorgesehen.
Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentl…

Frequently asked questions
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„Anschluss- und Benutzungszwang - Um- und Durchsetzung in
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung“ lautet der Titel eines
Workshops, der am 27. April 2021 in der Umwelthauptstadt Magdeburg
stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und
Umwelt e. V.
Nach § 56 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser von den
juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die
nach Landesrecht dazu verpflichtet sind.
Diese Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich zur Erfüllung
ihrer Pflicht zwar Dritter bedienen; eine vollständige Übertragung
der Abwasserbeseitigungspflicht ist im Wasserhaushaltsgesetz nicht
vorgesehen.
Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche
Wasserversorgung) ist nach § 50 (1) WHG eine Aufgabe der kommunalen
Daseinsvorsorge, die von juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, aber auch von privaten Aufgabenträgern durchgeführt werden
kann.
Im Hinblick auf die erheblichen Investitionen in die öffentlichen
Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung und die
notwendige Refinanzierung durch Anschlussbeiträge,
Benutzungsgebühren oder privatrechtliche Entgelte wird von
Grundstückseigentümern regelmäßig in Frage gestellt, ob eine
Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung öffentlicher Anlage
rechtlich zulässig und im Hinblick auf die für das eigene
Grundstück bestehenden Möglichkeiten der Gewinnung von Trinkwasser
aus Eigenwasserversorgung sowie zur dezentralen Behandlung von
Schmutzwasser durch biologische Kleinkläranlagen erforderlich
ist.
Öffentliche Aufgabenträger der Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung sehen dagegen eine möglichst große Zahl
angeschlossener Grundstücke als erforderlich an, um ihre
Investitionskosten auf eine möglichst große Zahl von
Anschlussnehmern zu verteilen.
Im Workshop werden Fragen zur Anschluss- und Benutzungspflicht
unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ausführlich
diskutiert.
Einen breiten Raum nehmen die Bearbeitung konkreter Beispiele und
die Erarbeitung von Lösungsansätzen ein.
Hierzu sind konkrete Anfragen zu Vor-Ort-Problemen von Teilnehmern
im Vorfeld des Workshops ausdrücklich erwünscht (Anfragen per Fax
oder Mail).
Der Workshop richtet sich an Mitarbeiter von Gemeinden,
Gemeindeverbänden, Betriebsführungsgesellschaften und
Wasserbehörden.
Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.35 Uhr Ausgangslage und Problembeschreibung
- Begrifflichkeiten
- Hintergrund der Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs
- Überblick über die Rechtsgrundlagen
10.15 Uhr Kaffeepause
10.30 Uhr Rechtliche Begründung des Anschluss- und Benutzungszwangs
- Voraussetzungen der Begründung des Anschluss- und Benutzungszwangs
- Regelungsinhalte des Anschluss- und Benutzungszwangs
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Praktische Ausgestaltung des Anschluss- und Benutzungszwangs
- Grundsätzliche Regelungen und Möglichkeiten der Ausgestaltung
- Differenzierungen bei zentraler und dezentraler Ver- oder Entsorgung
- Ausschluss bestimmter Leistungen ?
- Besonderheiten bei Niederschlagswasser
- Befreiungsmöglichkeiten
- Kontrollmöglichkeiten
15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr Umsetzung in der Praxis
- Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs
- Rechtsschutzfragen
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.15 Uhr Ende der Veranstaltung
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine
Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 289€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter
https://iwu-ev.de/pdf/W210427.pdf
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