Fortbildung für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4 (gemäß Anl. 5, Asbest-Sachkunde)

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Beschreibung

Hintergrund:

Unternehmen, die ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest) durchführen, müssen über einen weisungsbefugten Sachkundigen (Erwerb der Sachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang) verfügen. Im Rahmen der Änderungen der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 519 erfolgte eine Befristung der Gültigkeit der Sachkundenachweise auf 6 Jahre. Durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises verlängert sich die Gültigkeit um 6 Jahre (ab Datum Abschluss Fortbildungslehrgang). Dieser Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5 vermittelt Kenntnisse zur aktuellen Rechtsla…

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Hintergrund:

Unternehmen, die ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest) durchführen, müssen über einen weisungsbefugten Sachkundigen (Erwerb der Sachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang) verfügen. Im Rahmen der Änderungen der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 519 erfolgte eine Befristung der Gültigkeit der Sachkundenachweise auf 6 Jahre. Durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises verlängert sich die Gültigkeit um 6 Jahre (ab Datum Abschluss Fortbildungslehrgang). Dieser Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5 vermittelt Kenntnisse zur aktuellen Rechtslage sowie zu Neuerungen bzw. Änderungen beim Umgang mit Asbest.

Zielgruppe:

Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 4 C, die ihren Sachkundenachweis verlängern möchten

Teilnahmevoraussetzung:

Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 C (Kopie des Nachweises bitte der Anmeldung beifügen)

Inhalte:

Entsprechend Anlage 5 der TRGS 519 werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • Asbest – Verwendung und Eigenschaften
    • Asbestprodukte (Herkunft, Verwendung, Materialeigenschaften)
    • Gesundheitsgefahren
  • Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
  • Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
  • technische und organisatorische Maßnahmen
    • Aufgaben der sachkundigen Person
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Betriebsanweisungen und Unterweisung
  • persönliche Schutzausrüstung

Willkommen bei der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH!

Die IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH mit Sitz im brandenburgischen Mittenwalde ist ein unabhängiges und kundenorientiertes Unternehmen, zu dessen Leistungsspektrum Beratungs-, Überwachungs- und Zertifizierungsdienstleistungen in allen Bereichen der umweltrechtlichen Anlagengenehmigung und -überwachung gehören.

Unser Team öffentlich-bestellter und vereidigter Sachverständiger ist spezialisiert auf Zertifizierungen (Entsorgungsfachbetriebe-, Altfahrzeug- und Verpackungsverordnung, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Managementsysteme), genehmigungsrechtliche Beratungsleistungen (z. B. Genehmigungsverfahren nach BImSchG) und wasserrechtliche Prüfungen.

Darüber hinaus gehört die IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH zu den behördlich anerkannten Anbietern für Lehrgänge und Seminare in den Bereichen Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserrecht (z. B. für Fachkunde- und Fortbildungslehrgänge gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. für Abfall- und Immissionsschutzbeauftragte).

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