Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS

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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS

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Startdaten und Startorte
placeNürnberg - Airport
9. Feb 2026 bis 10. Feb 2026
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placeLeipzig - Listhaus
12. Feb 2026 bis 13. Feb 2026
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placeHannover - Alter Flughafen
16. Feb 2026 bis 17. Feb 2026
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placeBerlin - Charlottenburg
19. Feb 2026 bis 20. Feb 2026
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placeFrankfurt am Main - Winx Tower
23. Feb 2026 bis 24. Feb 2026
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placeBerlin - Charlottenburg
12. Mär 2026 bis 13. Mär 2026
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placePotsdam - Babelsberg
16. Mär 2026 bis 17. Mär 2026
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placeDüsseldorf - KÖ-Quartier
19. Mär 2026 bis 20. Mär 2026
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placeHamburg - Alter Wall
23. Mär 2026 bis 24. Mär 2026
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placeMünchen - Theresienhof
30. Mär 2026 bis 31. Mär 2026
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placeLeipzig - Listhaus
1. Apr 2026 bis 2. Apr 2026
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placeHannover - Alter Flughafen
7. Apr 2026 bis 8. Apr 2026
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placeFrankfurt am Main - Winx Tower
13. Apr 2026 bis 14. Apr 2026
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placeStuttgart - Kronprinzenpalais
16. Apr 2026 bis 17. Apr 2026
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placeNürnberg - Airport
20. Apr 2026 bis 21. Apr 2026
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placeWien - Kohlmarkt
23. Apr 2026 bis 24. Apr 2026
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placeBerlin - Charlottenburg
27. Apr 2026 bis 28. Apr 2026
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placeDüsseldorf - KÖ-Quartier
4. Mai 2026 bis 5. Mai 2026
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placePotsdam - Babelsberg
7. Mai 2026 bis 8. Mai 2026
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placeMünchen - Theresienhof
11. Mai 2026 bis 12. Mai 2026
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Beschreibung

Im Januar 2023 ist die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Kraft getreten. Zum Juli 2024 erfolgte die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht. Die CSRD löst die bisher geltende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ab und bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen mit sich.

Die CSRD zielt darauf ab, die Rechenschaftspflicht von Unternehmen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte zu erhöhen und führt verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene ein.

Die Anforderungen der CSRD gelten für schrittweise mehr Unternehmen: Ab 2024 sind Untern…

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Im Januar 2023 ist die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Kraft getreten. Zum Juli 2024 erfolgte die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht. Die CSRD löst die bisher geltende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ab und bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen mit sich.

Die CSRD zielt darauf ab, die Rechenschaftspflicht von Unternehmen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte zu erhöhen und führt verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene ein.

Die Anforderungen der CSRD gelten für schrittweise mehr Unternehmen: Ab 2024 sind Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden einbezogen, ab 2025 alle anderen großen Unternehmen. Ab 2026 müssen auch kapitalmarktorientierte KMU die CSRD-Anforderungen erfüllen – es sei denn, sie nutzen die Möglichkeit eines zweijährigen Aufschubs.

Durch die CSRD steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen Schätzungen zufolge EU-weit auf rund 50.000 Unternehmen.

In unserem Seminar erhalten Sie eine fundierte Einführung in die CSRD. Sie erfahren, wie eine effektive Nachhaltigkeitsberichterstattung geplant und umgesetzt wird. Wir vermitteln Ihnen didaktisch aufbereitetes Fachwissen, das Sie unmittelbar in der Unternehmenspraxis einsetzen können.



  • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • Kerninhalte und gesetzliche Anforderungen der CSRD
    • Überblick über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und angrenzende Regelungen
  • Kernaspekte der Bestandsaufnahme
    • Wesentlichkeitsanalyse: Das Grundprinzip der doppelten Wesentlichkeit
    • Analyse des Geschäftsmodells: Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Nachhaltigkeit
    • Einbindung der Stakeholder
  • Verankerung in der Unternehmensstrategie und im Managementsystem
    • Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensstrategie und Etablierung geeigneter Due-Diligence-Prozesse
    • Sorgfaltspflichten der Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Nachhaltigkeit
  • Berichterstattung
    • Erhebung, Erfassung und Veröffentlichung der wesentlichen Daten 


Mitarbeitende und Führungskräfte aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Finanzen, Compliance & Internal Audit, Strategie, Human Resources, Einkauf und Gebäudemanagement sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Betriebsrats.

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