Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS

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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS

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Startdaten und Startorte

placeNürnberg - Airport
17. Jun 2025 bis 18. Jun 2025
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placeBerlin - Charlottenburg
24. Jun 2025 bis 25. Jun 2025
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placeHamburg - Alter Wall
1. Jul 2025 bis 2. Jul 2025
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placeDüsseldorf - KÖ-Quartier
7. Jul 2025 bis 8. Jul 2025
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placePotsdam - Babelsberg
10. Jul 2025 bis 11. Jul 2025
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placeMünchen - Theresienhof
14. Jul 2025 bis 15. Jul 2025
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placeBerlin - Charlottenburg
28. Jul 2025 bis 29. Jul 2025
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placeStuttgart - Kronprinzenpalais
4. Aug 2025 bis 5. Aug 2025
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placeLeipzig - Listhaus
7. Aug 2025 bis 8. Aug 2025
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placeFrankfurt am Main - Winx Tower
14. Aug 2025 bis 15. Aug 2025
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placeHannover - Alter Flughafen
18. Aug 2025 bis 19. Aug 2025
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placeBerlin - Charlottenburg
21. Aug 2025 bis 22. Aug 2025
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placeNürnberg - Airport
26. Aug 2025 bis 27. Aug 2025
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placeDüsseldorf - KÖ-Quartier
4. Sep 2025 bis 5. Sep 2025
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placeBerlin - Charlottenburg
8. Sep 2025 bis 9. Sep 2025
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placeHamburg - Alter Wall
11. Sep 2025 bis 12. Sep 2025
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placePotsdam - Babelsberg
15. Sep 2025 bis 16. Sep 2025
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placeMünchen - Theresienhof
22. Sep 2025 bis 23. Sep 2025
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placeLeipzig - Listhaus
1. Okt 2025 bis 2. Okt 2025
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placeHannover - Alter Flughafen
7. Okt 2025 bis 8. Okt 2025
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Beschreibung

Im Januar 2023 ist die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Kraft getreten. Zum Juli 2024 erfolgte die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht. Die CSRD löst die bisher geltende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ab und bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen mit sich.

Die CSRD zielt darauf ab, die Rechenschaftspflicht von Unternehmen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte zu erhöhen und führt verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene ein.

Die Anforderungen der CSRD gelten für schrittweise mehr Unternehmen: Ab 2024 sind Untern…

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Im Januar 2023 ist die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Kraft getreten. Zum Juli 2024 erfolgte die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht. Die CSRD löst die bisher geltende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ab und bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen mit sich.

Die CSRD zielt darauf ab, die Rechenschaftspflicht von Unternehmen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte zu erhöhen und führt verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene ein.

Die Anforderungen der CSRD gelten für schrittweise mehr Unternehmen: Ab 2024 sind Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden einbezogen, ab 2025 alle anderen großen Unternehmen. Ab 2026 müssen auch kapitalmarktorientierte KMU die CSRD-Anforderungen erfüllen – es sei denn, sie nutzen die Möglichkeit eines zweijährigen Aufschubs.

Durch die CSRD steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen Schätzungen zufolge EU-weit auf rund 50.000 Unternehmen.

In unserem Seminar erhalten Sie eine fundierte Einführung in die CSRD. Sie erfahren, wie eine effektive Nachhaltigkeitsberichterstattung geplant und umgesetzt wird. Wir vermitteln Ihnen didaktisch aufbereitetes Fachwissen, das Sie unmittelbar in der Unternehmenspraxis einsetzen können.



  • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • Kerninhalte und gesetzliche Anforderungen der CSRD
    • Überblick über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und angrenzende Regelungen
  • Kernaspekte der Bestandsaufnahme
    • Wesentlichkeitsanalyse: Das Grundprinzip der doppelten Wesentlichkeit
    • Analyse des Geschäftsmodells: Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Nachhaltigkeit
    • Einbindung der Stakeholder
  • Verankerung in der Unternehmensstrategie und im Managementsystem
    • Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensstrategie und Etablierung geeigneter Due-Diligence-Prozesse
    • Sorgfaltspflichten der Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Nachhaltigkeit
  • Berichterstattung
    • Erhebung, Erfassung und Veröffentlichung der wesentlichen Daten 


Mitarbeitende und Führungskräfte aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Finanzen, Compliance & Internal Audit, Strategie, Human Resources, Einkauf und Gebäudemanagement sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Betriebsrats.

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