Betriebsvereinbarungen richtig gestalten!

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Betriebsvereinbarungen richtig gestalten!

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Startdaten und Startorte

placeMercure Hotel Stuttgart Sindelfingen an der Messe
5. Nov 2024 bis 7. Nov 2024

Beschreibung

FFB Forum für Betriebsräte: kompetent – praxisorientiert – unabhängig

3-Tage Intensiv-Seminar

Hoher Praxisanteil!

Betriebsvereinbarungen richtig gestalten!

Betriebsvereinbarungen gestalten als Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat die betriebliche Welt vor Ort. In ihnen werden Verhandlungsergebnisse zu wichtigen Themen im Betrieb niedergeschrieben und als verbindliche Normen für die Mitarbeiter formuliert. Deshalb ist die Betriebsvereinbarung ein wichtiges Arbeitsmittel für den Betriebsrat.

Auf den Punkt gebracht:

Im Intensiv-Seminar werden die Grundregeln und Formvorschriften für die Gestaltung der Betriebsvereinbarung vermittelt.Die Umsetzung in der Einigungsstelle, Tipps und Tricks für das Einigungsstellenverfahren werden ebenfalls behandelt. Anhand…

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Hoher Praxisanteil!

Betriebsvereinbarungen richtig gestalten!

Betriebsvereinbarungen gestalten als Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat die betriebliche Welt vor Ort. In ihnen werden Verhandlungsergebnisse zu wichtigen Themen im Betrieb niedergeschrieben und als verbindliche Normen für die Mitarbeiter formuliert. Deshalb ist die Betriebsvereinbarung ein wichtiges Arbeitsmittel für den Betriebsrat.

Auf den Punkt gebracht:

Im Intensiv-Seminar werden die Grundregeln und Formvorschriften für die Gestaltung der Betriebsvereinbarung vermittelt.Die Umsetzung in der Einigungsstelle, Tipps und Tricks für das Einigungsstellenverfahren werden ebenfalls behandelt. Anhand praktischer Fallbeispiele werden Betriebsvereinbarungen in der Gruppe erarbeitet – gerne können Sie dazu Ihre eigene Betriebsvereinbarung mitbringen.

Die Schwerpunkte des Seminars

  • Grundlagen und Begriffe einer Betriebsvereinbarung (BV)
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Regelungs- und Formvorschriften
  • Betriebsvereinbarungen in der Praxis
  • Beendigung einer BV
  • Möglichkeiten rechtlicher Lösungen
  • Vorbereitung und inhaltliche Gestaltung
  • Betriebsvereinbarungen gestalten

Seminar-Inhalte

1. Tag

  • Grundlagen und Begriffe einer Betriebsvereinbarung (BV)

  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit

    • Vertrag zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
    • Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung
    • Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede
    • Betriebliche Übung und Gesamtzusage
  • Regelungs- und Formvorschriften

    • Regelungszuständigkeit
    • Tarifautonomie und Regelungssperre
    • Günstigkeitsprinzip
    • Zulässige und unzulässige BV, Schriftform, Geltungsdauer und Bekanntmachung
    • Abschlussmängel und Nichtigkeit/Anfechtung
  • Betriebsvereinbarungen in der Praxis (Sie als Teilnehmer können bei der Anmeldung Wünsche zu den Themen angeben)

  • Mögliche Themen:

    • Ordnung und Verhalten im Betrieb
    • Arbeitszeitmodelle/ Dienstplan, Urlaubsgrundsätze
    • Leistungs- und Verhaltenskontrolle/Datenschutz
    • Betriebsänderungen
  • Beendigung einer BV

    • Beendigungsgründe
    • Kündigung und Rechtsfolgen
    • Nachwirkung bei erzwingbarer BV, Nachwirkung bei freiwilliger BV
  • Möglichkeiten rechtlicher Lösungen

    • Das Einigungsstellenverfahren, das Beschlussverfahren
    • Die einstweilige Verfügung

2. Tag

  • Vorbereitung und inhaltliche Gestaltung
    • Problemerfassung und Aufgabenfestlegung, Vorbereitung der Verhandlungen
    • Hinzuziehung von Sachverständigen
    • Inhaltliche Gestaltung der BV
    • Betriebsvereinbarung als Projekt

3. Tag

  • Betriebsvereinbarungen gestalten
    • Themen nach Auswahl der Teilnehmer
    • Umgang mit dem Zugang zu Kommentierten Betriebsvereinbarungen

Zielgruppe

  • alle Betriebsratsmitglieder, die Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht haben und die Ergebnisse aus Verhandlungen mit dem Arbeitgeber in Betriebsvereinbarungen umsetzen

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:

  • Neue Betriebsratsmitglieder
  • Ersatzmitglieder
  • Nachrücker

Für den hier genannten Personenkreis sind, gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, diese Kenntnisse erforderlich, wenn im Betrieb in nächster Zeit eine Betriebs vereinbarung neu abgeschlossen oder überarbeitet werden muss und der aktuelle Wissensstand des Betriebsrats hierfür nicht ausreicht.

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