Nachhaltigkeit und Mitbestimmung - Jetzt starten, nicht warten
Startdaten und Startorte
computer Online: Online Webinar 24. Jun 2025 |
computer Online: Online Webinar 4. Sep 2025 |
computer Online: Online Webinar 3. Nov 2025 |
Beschreibung
1-Tag Online-Schulung
Wann greifen die Vorschriften in Ihrem Unternehmen?
Nachhaltigkeit und Mitbestimmung - Jetzt starten, nicht warten
Durch die Umsetzung der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung sind Unternehmen zukünftig gesetzlich verpflichtet, eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen.
Zunächst waren nur Großunternehmen betroffen, seit Beginn 2025 gelten diese Regelungen auch für Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten. Arbeitnehmervertretungen benötigen jetzt fundiertes Knowhow um kompetent und auf Augenhöhe mit Geschäftsführungen, Aufsichtsräten sowie Kolleginnen und Kollegen das Thema Nachhaltigkeit und di…
Frequently asked questions
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
1-Tag Online-Schulung
Wann greifen die Vorschriften in Ihrem Unternehmen?
Nachhaltigkeit und Mitbestimmung - Jetzt starten, nicht warten
Durch die Umsetzung der sogenannten Corporate Sustainability
Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung sind
Unternehmen zukünftig gesetzlich verpflichtet, eine umfassende
Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen.
Zunächst waren nur Großunternehmen betroffen, seit Beginn 2025
gelten diese Regelungen auch für Betriebe mit mehr als 250
Beschäftigten. Arbeitnehmervertretungen benötigen jetzt fundiertes
Knowhow um kompetent und auf Augenhöhe mit Geschäftsführungen,
Aufsichtsräten sowie Kolleginnen und Kollegen das Thema
Nachhaltigkeit und die gesetzlichen Vorgaben der CSRD diskutieren
zu können. Die Berichtspflicht im Jahresabschluss und das Thema
werden Einzug in die Arbeit der Wirtschaftsausschüsse halten und
für Arbeitnehmervertreter/-innen, die Mitglied eines Aufsichtsrates
sind, ergeben sich ggf. rechtliche Implikationen.
Die Schwerpunkte des Seminars
- Ziele und potentielle Mehrwerte der CSRD
- Das 3-Säulen-Modell “Environmental, Social and Governance”
- Schritte und Methoden bei der Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Rechte und Pflichten
- Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten beim Thema Soziale Nachhaltigkeit
- Betrachtungen zu Veränderungen des Wirtschaftsgeschehens
- Bedeutung für den Wirtschaftsausschuss
- Bedeutung für Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat
Seminar-Inhalte
Im Onlineseminar werden Grundlagen vermittelt und konkrete Ansätze für die Betriebsratsarbeit erarbeitet.
Der Referent zeigt Ihnen in diesem Seminar auf, dass das Thema „Soziale Nachhaltigkeit“ eine große Chance zur Mitbestimmung und Mitgestaltung bietet.
Sie erhalten einen ersten und fundierten Überblick über das Thema. Wir geben Ihnen Hinweise und Hilfen an die Hand, wie Sie das Thema in Ihrem Umfeld optimal angehen können. Damit sind Sie bestens vorbereitet, in Ihrem Betrieb jetzt die richtigen Weichen zu stellen.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:
- Neue Betriebsratsmitglieder
- Neue Betriebsratsvorsitzende
- Betriebsratsmitglieder, Betriebsrats und Ausschussvorsitzende und deren Stellvertreter/innen, die durch Auffrischen ihres Wissens ihre Verhandlungskompetenz für die Betriebsratsarbeit verbessern wollen
- Freigestellte Betriebsräte
Das BAG hat im BAGBeschluss vom 12.01.2011 – 7 ABR 94/09 festgestellt, dass der Betriebsrat bestimmte rhetorische Fähigkeiten braucht, um seine gesetzlichen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Somit hat das BAG die Erforderlichkeit von RhetorikSeminaren bestätigt.
Zielgruppe
- Betriebsräte aus Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten
- Wirtschaftsausschussmitglieder
- Arbeitnehmervertreter/-innen in Aufsichtsräten
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