Die Elektronische Rechnung und die VIDA Initiative der EU

DauerinfoDer für eine Lernmaßnahme erforderliche Zeitaufwand (z. B. ein Monat bei einem Lernaufwand von 32 Stunden)
StudienbelastunginfoDer von einem Teilnehmenden erwartete Gesamtaufwand, der sich aus Unterrichtsstunden und Stunden für das Selbststudium für die gesamte Lernmaßnahme zusammensetzt.
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Die Elektronische Rechnung und die VIDA Initiative der EU

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Startdaten und Startorte
placeHamburg (2XXXX)
4. Sep 2026
placeDüsseldorf
11. Sep 2026
placeLeipzig
18. Sep 2026
placeBerlin (1XXXX)
25. Sep 2026
placeFrankfurt am Main
16. Okt 2026
placeMünchen
23. Okt 2026
placeKöln
6. Nov 2026
placeDortmund (4XXXX)
12. Nov 2026
placeHamburg (2XXXX)
20. Nov 2026
placeDüsseldorf (4XXXX)
4. Dez 2026
placeFrankfurt am Main
11. Dez 2026
placeMünchen
18. Dez 2026
placeLeipzig
30. Dez 2026
Beschreibung

Mit ihrem VIDA-Entwurf (VAT in the digital age) hat die EU-Kommission Vorschläge für die künftige Entwicklung des Umsatzsteuerrechts in der EU vorgelegt. Dieser Entwurf beinhaltet unter anderen Ideen auch die Themen digitale Meldepflichten und E-Invoicing. Geplant ist der Wegfall der ZM (Zusammenfassende Meldung) und Einführung eines künftigen grenzüberschreitenden Meldesystems durch Verwendung einer in einem standardisierten Datensatz strukturierte E-Rechnung. Diese E-Rechnung soll ab 2028 innerhalb von 4 Tagen ab Leistungserbringung an die Finanzverwaltung übermittelt werden müssen. 

Verordnungen und Beschlüsse der EU gelten ab dem Tag ihres Inkrafttretens automatisch in der gesamten EU. …

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Mit ihrem VIDA-Entwurf (VAT in the digital age) hat die EU-Kommission Vorschläge für die künftige Entwicklung des Umsatzsteuerrechts in der EU vorgelegt. Dieser Entwurf beinhaltet unter anderen Ideen auch die Themen digitale Meldepflichten und E-Invoicing. Geplant ist der Wegfall der ZM (Zusammenfassende Meldung) und Einführung eines künftigen grenzüberschreitenden Meldesystems durch Verwendung einer in einem standardisierten Datensatz strukturierte E-Rechnung. Diese E-Rechnung soll ab 2028 innerhalb von 4 Tagen ab Leistungserbringung an die Finanzverwaltung übermittelt werden müssen. 

Verordnungen und Beschlüsse der EU gelten ab dem Tag ihres Inkrafttretens automatisch in der gesamten EU. Richtlinien müssen von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden. Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2014/55/EU, des darauf basierenden E-Rechnungs-Gesetzes sowie der E-Rechnungsverordnung (ERechV) sind alle obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane seit dem 27. November 2018 verpflichtet, elektronische Rechnungen im Standard XRechnung zu empfangen und zu verarbeiten.

Im Rahmen dieser Transition des EU-Rechts in nationales Recht führt der Gesetzgeber eine E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2025 für den Empfang von E-Rechnungen ein. Dieses Seminar befasst sich mit den geplanten Änderungen des Umsatzsteuerrechts in der EU und der Umsatzung dieser Pläne in nationales Recht.

Inhalt des Seminars

  • VIDA Initiative der EU
  • Probleme des derzeitigen Meldesystems für innergemeinschaftliche Umsätze
  • Probleme bei der Besteuerung von Plattformen
  • Problem bei den Mehrwertsteuerregistrierungspflichten in der EU
  • Aktuelle deutsche Regelung zur Besteuerung von elektronischen Schnittstellen
    (Plattformen im Internet)
  • Vorschläge für Neuregelungen
    - Plattformen, Elektronische Rechnungsstellung, Digitales Meldesystem
  • Weitere geplante Änderungen
    - Erweiterung i.g. Fernverkäufe, Ausweitung fiktiver Lieferer über Schnittstelle
    - Streichung der Konsignationslagerregelung und Ersatz durch OSS Verfahren
    - Ausweitung Reverse Charge und OSS Verfahren
    - Sonderregelung (Vereinfachung) bei unternehmensinternen Verbringungen
  • Exkurs: Der Import-One-Stop-Shop
  • Die elektronische Rechnung (E-Rechnung)
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