Aktualisierungskurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit - Fortbildungsveranstaltung zur Aktualisierung der Sachkunde nach § 28 GenTSV
Startdaten und Startorte
computer Online: Zoom 4. Dez 2025 |
Beschreibung
Wenn Sie Ihre Kenntnisse aktualisieren müssen, ist das die richtige Fortbildungsveranstaltung für Sie. Diese Fortbildungsveranstaltung ist als Aktualisierungskurs nach § 28 (4) der neuen Gentechniksicherheitsverordnung anerkannt und erfüllt die Kriterien nach § 28 (5) GenTSV.
Programm
Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen (Labore, Produktion, Tierräume, Gewächshäuser) und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
- Fokusthema: Neuerungen im Bereich der relevanten Rechtsvorschriften und Regelungen – neue GenTSV (praktische Umsetzung)
- Verantwortlichkeiten von Betreibern, Projektleitern und BBS
- Vorgehensweise bei der Antragstellung (Anzeige, Anmeldung, Genehmigung)…
Frequently asked questions
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Wenn Sie Ihre Kenntnisse aktualisieren müssen, ist das die richtige Fortbildungsveranstaltung für Sie. Diese Fortbildungsveranstaltung ist als Aktualisierungskurs nach § 28 (4) der neuen Gentechniksicherheitsverordnung anerkannt und erfüllt die Kriterien nach § 28 (5) GenTSV.
Programm
Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen (Labore, Produktion, Tierräume, Gewächshäuser) und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
- Fokusthema: Neuerungen im Bereich der relevanten Rechtsvorschriften und Regelungen – neue GenTSV (praktische Umsetzung)
- Verantwortlichkeiten von Betreibern, Projektleitern und BBS
- Vorgehensweise bei der Antragstellung (Anzeige, Anmeldung, Genehmigung) sowie bei Mitteilungen nach § 21 GenTG
- Arbeitsschutz und andere Rechtsgebiete (Pflichten im Arbeitsschutz, Umgang mit Gefahrstoffen, Mutterschutz, Brandschutz)
Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen
- Bau und Ausrüstung gemäß Anlagen 2 -4 GenTSV-N zu den einzelnen Sicherheitsstufen, Wartung und Prüfung von sicherheitsrelevanten Geräten und Einrichtungen
- Zugangsregelungen und Kennzeichnung der Arbeitsbereiche, Betriebsanweisung, Belehrungen, Unterweisung, Hygieneplan, Notfallplan, sichere Arbeitsweise, bewusstes Handeln (Grundsätze der guten mikrobiologischen Technik)
- Führen von Aufzeichnungen
- Aufbewahrung, Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
- Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten und aktuelle Sicherheitsbewertungen der ZKBS
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