Aktualisierungskurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit - Fortbildungsveranstaltung zur Aktualisierung der Sachkunde nach § 28 GenTSV

Methode
Startdatum und Ort

Aktualisierungskurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit - Fortbildungsveranstaltung zur Aktualisierung der Sachkunde nach § 28 GenTSV

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Startdaten und Startorte

computer Online: Zoom
4. Dez 2025

Beschreibung

Wenn Sie Ihre Kenntnisse aktualisieren müssen, ist das die richtige Fortbildungsveranstaltung für Sie. Diese Fortbildungsveranstaltung ist als Aktualisierungskurs nach § 28 (4) der neuen Gentechniksicherheitsverordnung anerkannt und erfüllt die Kriterien nach § 28 (5) GenTSV.

Programm

Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen (Labore, Produktion, Tierräume, Gewächshäuser) und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz

  • Fokusthema: Neuerungen im Bereich der relevanten Rechtsvorschriften und Regelungen – neue GenTSV (praktische Umsetzung)
  • Verantwortlichkeiten von Betreibern, Projektleitern und BBS
  • Vorgehensweise bei der Antragstellung (Anzeige, Anmeldung, Genehmigung)…

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Wenn Sie Ihre Kenntnisse aktualisieren müssen, ist das die richtige Fortbildungsveranstaltung für Sie. Diese Fortbildungsveranstaltung ist als Aktualisierungskurs nach § 28 (4) der neuen Gentechniksicherheitsverordnung anerkannt und erfüllt die Kriterien nach § 28 (5) GenTSV.

Programm

Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen (Labore, Produktion, Tierräume, Gewächshäuser) und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz

  • Fokusthema: Neuerungen im Bereich der relevanten Rechtsvorschriften und Regelungen – neue GenTSV (praktische Umsetzung)
  • Verantwortlichkeiten von Betreibern, Projektleitern und BBS
  • Vorgehensweise bei der Antragstellung (Anzeige, Anmeldung, Genehmigung) sowie bei Mitteilungen nach § 21 GenTG
  • Arbeitsschutz und andere Rechtsgebiete (Pflichten im Arbeitsschutz, Umgang mit Gefahrstoffen, Mutterschutz, Brandschutz)

Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen

  • Bau und Ausrüstung gemäß Anlagen 2 -4  GenTSV-N zu den einzelnen Sicherheitsstufen, Wartung  und  Prüfung von sicherheitsrelevanten Geräten und Einrichtungen
  • Zugangsregelungen und Kennzeichnung der Arbeitsbereiche, Betriebsanweisung, Belehrungen,  Unterweisung, Hygieneplan, Notfallplan, sichere Arbeitsweise, bewusstes Handeln (Grundsätze der guten   mikrobiologischen Technik)
  • Führen von Aufzeichnungen
  • Aufbewahrung, Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung

Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen

  • Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten und aktuelle Sicherheitsbewertungen der ZKBS
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